Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 51 weitere Antworten zum Thema kündigen.
Guten Tag,
es existiert ein Einstellvertrag zwischen mir und einem Stallbesitzer für mein Pferd. Die Miete wird monatlich bezahlt. Vereinbart wurde die Unterbringung in einer Box, misten, einstreuen und füttern mit Heu. Kündigungsfrist ist laut Einstellvertrag 3 Monate zum Monatsende.
Der Einstellvertrag ist vom Stallbesitzer nicht unterschrieben. Ist der Einstellvertrag dennoch bindend?
Wenn, ja, sollte die monatliche Miete abzugsfähig sein wenn das Pferd die nächsten 3 Monate nicht mehr in dieser Box steht und nicht gefüttert und gemistet werden muss. Ist demn so?
Antwort geschrieben am 23.11.2011 11:20:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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grundsätzlich können Verträge auch mündlich geschlossen werden oder auch konkludent, wenn nicht eine besondere Form vorgeschrieben ist. Dies ist bei einem Vertrag wie den Vorliegenden jedoch nicht der Fall, sodass es für die vertragliche Wirkung unschädlich ist, dass Sie nur unterschrieben haben.
Der Vertrag ist daher nur 3 Monate zum Jahresende (ich denke, dass hier ein Tippfehler vorlag) kündbar.
Abzüge bei Nichtnutzung können auch nur dann gemacht werden, wenn dies vertraglich vorgesehen ist. Vergleichbar ist dies mit einem Telefonvertrag, wo auch die monatliche Gebühr zu bezahlen ist, unabhängig von der Nutzung.
Wenn also nutzungsabhängige Gebühren in dieser Miete vereinbart worden sind, entfallen diese natürlich und würden den Mietpreis mindern.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.11.2011 11:29:38
Hallo Herr Hoffmeyer,
in dem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. D. h. doch, ich müsste zum 30.11.2011 kündigen, um am 29.02.2012 aus dem Vertrag raus zu sein, oder?
MFG
Hallo Herr Hoffmeyer,
in dem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. D. h. doch, ich müsste zum 30.11.2011 kündigen, um am 29.02.2012 aus dem Vertrag raus zu sein, oder?
MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.11.2011 12:33:48
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, dann ist die von Ihnen mitgeteilte Rechnung korrekt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie den Zugang der Kündigung nachweisen, und das Schreiben daher mit Hilfe eines Einschreibens versenden.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, dann ist die von Ihnen mitgeteilte Rechnung korrekt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie den Zugang der Kündigung nachweisen, und das Schreiben daher mit Hilfe eines Einschreibens versenden.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 23.11.2011 18:13:04
Sehr geehrter Fragesteller,
da es sich bei Ihnen wohl auch um einen sogenannten Einstellvertrag handelt, muss sich der Vermieter auch die ersparten Kosten (Futter, Heu usw.) anrechnen lassen.
Sollte der Vermieter in der Zeit der Nichtnutzung die Box gar weiter vermieten, kann er auch keinen Mietzins mehr von Ihnen verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
da es sich bei Ihnen wohl auch um einen sogenannten Einstellvertrag handelt, muss sich der Vermieter auch die ersparten Kosten (Futter, Heu usw.) anrechnen lassen.
Sollte der Vermieter in der Zeit der Nichtnutzung die Box gar weiter vermieten, kann er auch keinen Mietzins mehr von Ihnen verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
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