Einspruch Bußgeldbescheid? Anwaltskosten?
08.10.2010 19:08 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Ich wurde innerorts in einer 30er-Zone mit 62 km/h geblitzt. Auf dem Foto bin ich zu 100% zu erkennen. Gemäß Bußgeldkatalog werden wohl 160 € + Gebühren + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot auf mich zukommen. Das Anhörungsschreiben werde ich nur im Punkt "Angaben zur Person" ausfüllen, den Verstoß werde ich nicht zugeben.
Wenn ich den Bußgeldbescheid erhalte, möchte ich gegen diesen Einspruch einlegen.
Begründung: Ich wurde direkt nach einem Überholvorgang geblitzt. Mir war es (auf mir fremder Strecke) nicht ersichtlich, dass man auf der Ortshauptstraße von 50 auf 30 km/h runter geregelt wurde. Ob das 30er-Schild nun verdeckt/verdreht war oder ob ich das Schild schlichtweg übersehen habe, kann ich nicht mehr rekonstruieren. Fotobeweise für ein z.B. verdecktes Schild kann ich nicht liefern, da ich mich auf der Durchreise befand - weit weg von meinem Wohnort.
Berufliche/private Gründe kann ich nicht anführen, da ein Fahrverbot zwar eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, aber für mich nicht Existenz bedrohend ist.
Ich verstehe, dass ein Fahrverbot eine gute Maßnahme zur Verkehrserziehung darstellt. Dennoch möchte ich versuchen, dass vom Fahrverbot abgesehen wird. Evtl. mit Erhöhung der Geldbuße.
Hierbei stellt sich mir die Frage nach den Kosten, wenn ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehe. Es muss schließlich noch im Verhältnis stehen. Ist davon abzuraten, den Weg ohne Rechtsbeistand zu gehen?
Danke für Ihre Antwort.
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