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Frage geschrieben am 17.05.2010 13:39:28

Einsicht in Lohnjournal einer Gesellschaft.

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1286
bin seit 31 jahren zu 50% Gesellschafter einer 50/50 er
Gesllschaft. Bis vor einigen Jahren auch Geschäftsführer.
Jetzt nur noch Gesellschafter. Möchte vom Steuerberater
Einsicht über Gezahlte Löhne oder Lohnähnliche Zahlungen
der Letzten 4 Monate haben. Was ist zu tun??


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.05.2010 14:35:51
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.

Zunächst einmal haben Sie als Gesellschafter einen umfassenden Auskunfts- und Einsichtanspruch in die Bücher und Schriften gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter. Dies ergibt sich aus dem Gesetz, § 51 GmbHG, § 166 HGB, § 131 AktG, § 716 BGB.

Gegenüber dem Steuerberater besteht ein Auskunft- und Einsichtrecht dahingehend, wenn die geforderten Unterlagen nicht vom geschäftsführenden Gesellschafter herausgegeben werden können, da diese bereits beim Steuerberater liegen.

Sie sollten also zuerst Ihr gesetzliches Einsicht- und Auskunftsrecht gegenüber dem Gesellschafter geltend machen und dann beim Steuerberater Einsichtnahme verlangen.

Der Auskunfts- und Einsichtsamenanspruch ist bei Weigerung des Gesellschafters auch gerichtlich durchsetzbar.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


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