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Einsicht Zwischenbericht an Berufsgenossenschaft


07.01.2008 10:56 |
Preis: ***,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler


| in unter 1 Stunde

Hallo,

ich hatte im Jahr 2000 einen Arbeitsunfall ( Treppensturz ) , bei dem ich mir das rechte Sprungglenk massiv verletzte.

Ich musste darum kämpfen, dass die BG diesen Unfall als Arbeitsunfall anerkannte. Man war der Meinung, dass der aufgetretene starke Knorpelschaden auch durch einen anlagebedingten Defekt hervorgerufen worden sein könnte.
Nach mehreren Gutachten und einem Gang vor das Sozalgericht hat die BG den Unfall jedoch anerkannt ( damals mit 10% MdE ) .

Nach jahrelangem Rechtsstreit um den Grad der Mde hat die BG seit Anfang 2006 einen Grad der Mde von 20% anerkannt ( war bei einem Gutachter ). Hiermit verbunden ist eine entsprechende, bis dato unbegrenzte Rentenzahlung.

Heute war ich bein Arzt weil das Sprunggelenk viel stärker als sonst schmerzt. Dieser fand auf dem normalen Röntgenbild keine großartige Veränderung und hat mich zum Kernspin überwiesen.
Der BG wolle er per Zwischenbericht mitteilen, dass das Gelenk ganz ordentlich aussähe und ich aufgrund der Schmerzen zum Kernspin überwiesen werde.

Ich habe ihm gesagt, dass ich die Aussage " es sähe ganz ordentlich aus " nicht ganz nachvollziehen kann , zumal er selbst ein Gutachten ganz am Anfang geschrieben hat und dieses einen starlen Knorpelschaden bescheinigte, welcher sich nicht mehr verbessern sondern nur noch verschlechtern könne ( immer mehr zunehmende Arthrose ). Er meinte dann nur, es sei so gemeint gewesen, dass sich die Sache auf dem normalen Rötgenbild unverändert darstelle und er der BG dass natürlich nicht mit der oben genannten " ganz ordentlich-Formulierung" mitteilen würde.
Dieser Arzt hatte sich jedoch damals laut Aussage der BG in Widersprüche beim Gutachten verwickelt, was mir damals erst einmal zum Nachteil gereichte. Ich möchte verhindern, dass mir die BG wegen einer dummen Fomrulierung seinerseits die Rente streicht oder ähnliches. Das ausschlaggebende Gutachten zur Rente wurde damals Ende 2005 von einem anderen Orthopäden ( Durchgangsarzt der BG ) erstellt.


Ich habe als Patient nach Fertigstellung des Zwischenberichtes ( soll in den nächstehn Tagen erfolgen ) um eine Kopie gebeten.
Ich will wissen, was nun definitiv an die BG geschrieben wurde.
Diese Kopie wurde mir heute vorab verweigert, man dürfe und werde mir eine solche nicht aushändigen. Das sei nicht "üblich".

Meine Frage :

Habe ich ein Recht auf Einsicht bzw. Kopie des Berichtes ( Kopie natürlich auf meine Kosten ) ? Oder kann der Arzt mir diese verweigern ? Er meinte, dass gäbe Ärger mit der Berufsgenossenschaft.


Bitte Info !







07.01.2008 | 11:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler
241 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Einem Patienten steht ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen eines Arztes zu (BGH, NJW 1983, 328). Dies bedeutet zunächst einmal ein Recht auf Einsicht vor Ort; grundsätzlich werden diese allerdings gegen Erstattung der Kopierkosten in Kopie übersandt. Soweit der Arzt sich weigert, entsprechende Einsicht zu gewähren, sollten Sie Ihn noch mal unter Hinweis und Fristsetzung auf Ihr Recht darauf hinweisen. Behält er die Weigerung aufrecht, besteht für Sie die Möglichkeit, mittels gerichtlicher Hilfe Ihr Recht durchzusetzen. Zugleich besteht die Möglichkeit, bei der Berufsgenossenschaft Akteneinsicht (§ 25 SGB X) zu beantragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


www.ra-freisler.de
www.kanzlei-medizinrecht.net





Rechtsanwalt
Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz

Tel.: 06131 / 333 16 70
Fax: 06131 / 333 16 72

Internet: www.ra-freisler.de
eMail: mail @ ra-freisler.de

www.kanzlei-medizinrecht.net

Nachfrage vom Fragesteller 07.01.2008 | 11:34



Kann ich rechtlich also auch die Zusendung einer Kopie gegen Auslagenersatz verlangen oder muss er mich nur in seinen Räumen Einsicht in das Schreiben nehmen lassen ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 07.01.2008 | 11:40

Der Arzt ist nicht verpflichtet, selbst Kopien anzufertigen und Ihnen gegen Auslagenersatz zu übersenden. Grundsätzlich erfolgt dies allerdings unproblematisch, wenn das Einsichtsrecht selbst gewährt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martin P. Freisler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Mainz

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