Einsicht Zwischenbericht an Berufsgenossenschaft
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Medizinrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich hatte im Jahr 2000 einen Arbeitsunfall ( Treppensturz ) , bei dem ich mir das rechte Sprungglenk massiv verletzte.
Ich musste darum kämpfen, dass die BG diesen Unfall als Arbeitsunfall anerkannte. Man war der Meinung, dass der aufgetretene starke Knorpelschaden auch durch einen anlagebedingten Defekt hervorgerufen worden sein könnte.
Nach mehreren Gutachten und einem Gang vor das Sozalgericht hat die BG den Unfall jedoch anerkannt ( damals mit 10% MdE ) .
Nach jahrelangem Rechtsstreit um den Grad der Mde hat die BG seit Anfang 2006 einen Grad der Mde von 20% anerkannt ( war bei einem Gutachter ). Hiermit verbunden ist eine entsprechende, bis dato unbegrenzte Rentenzahlung.
Heute war ich bein Arzt weil das Sprunggelenk viel stärker als sonst schmerzt. Dieser fand auf dem normalen Röntgenbild keine großartige Veränderung und hat mich zum Kernspin überwiesen.
Der BG wolle er per Zwischenbericht mitteilen, dass das Gelenk ganz ordentlich aussähe und ich aufgrund der Schmerzen zum Kernspin überwiesen werde.
Ich habe ihm gesagt, dass ich die Aussage " es sähe ganz ordentlich aus " nicht ganz nachvollziehen kann , zumal er selbst ein Gutachten ganz am Anfang geschrieben hat und dieses einen starlen Knorpelschaden bescheinigte, welcher sich nicht mehr verbessern sondern nur noch verschlechtern könne ( immer mehr zunehmende Arthrose ). Er meinte dann nur, es sei so gemeint gewesen, dass sich die Sache auf dem normalen Rötgenbild unverändert darstelle und er der BG dass natürlich nicht mit der oben genannten " ganz ordentlich-Formulierung" mitteilen würde.
Dieser Arzt hatte sich jedoch damals laut Aussage der BG in Widersprüche beim Gutachten verwickelt, was mir damals erst einmal zum Nachteil gereichte. Ich möchte verhindern, dass mir die BG wegen einer dummen Fomrulierung seinerseits die Rente streicht oder ähnliches. Das ausschlaggebende Gutachten zur Rente wurde damals Ende 2005 von einem anderen Orthopäden ( Durchgangsarzt der BG ) erstellt.
Ich habe als Patient nach Fertigstellung des Zwischenberichtes ( soll in den nächstehn Tagen erfolgen ) um eine Kopie gebeten.
Ich will wissen, was nun definitiv an die BG geschrieben wurde.
Diese Kopie wurde mir heute vorab verweigert, man dürfe und werde mir eine solche nicht aushändigen. Das sei nicht "üblich".
Meine Frage :
Habe ich ein Recht auf Einsicht bzw. Kopie des Berichtes ( Kopie natürlich auf meine Kosten ) ? Oder kann der Arzt mir diese verweigern ? Er meinte, dass gäbe Ärger mit der Berufsgenossenschaft.
Bitte Info !









