dass der die Partner generell eine Kündigungsfrist der Partnerschaft von einem Jahr zum Jahresende haben.
Des weiteren wurde vereinbart, dass während einer Probezeit von 2 Jahren nur die aufnehmenden Partner die Möglichkeit haben,
den neu eingetretenen Partner mit einer Frist von 4 Monaten zu kündigen.
Meine Frage:
Kann der neu eingetretene Partner diese Frist auch für sich geltend machen, auch wenn dies nicht vertraglich explizit so vorgesehen ist ?
Antwort geschrieben am 06.04.2011 15:43:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 302
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Grundsätzlich gilt nur das, was vereinbart wurde. Das bedeutet, dass darüber hinaus weitere Kündigungsmöglichkeiten nur in absoluten Ausnahmefällen möglich wären.
In Ihrem Fall sehe ich keine Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, insbesondere nicht aus der dem aufnehmenden Partner möglichen zusätzlichen Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit.
Etwas anderes könnte sich nur nach Prüfung des Vertragstextes selbst ergeben.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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