Einschulungstest bestanden, Klasse zu voll, neue Prüfung?
10.05.2011 21:29 |
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Generelle Themen
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Guten Tag, wir wohnen in Niedersachsen unsere Tochter hat mit 5 Jahren (Geburtstag 03/2011, also nun 6 Jahre alt) den Einschulungstest locker bestanden. Dies wurde uns direkt an dem Tag glaubwürdig von den Lehrern bestätigt. Soweit so gut.
Nun bekamen wir unerwartet Post von der Schule, dass der Schulleiter einige Kinder noch einmal 2 Stunden kennenlernen möchte. Da es dieses Jahr nicht so viele Schulkinder gibt wird nur eine 1. Klasse gebildet. Im Kindergarten geht nun das sehr glaubwürdige Gerücht um das diese eine Klasse zu voll ist und der Schulleiter mit diesem Test noch einmal aussieben möchte.
Wir haben auch den Eindruck, dass der Schulleiter die Kinder zur Nachprüfung nach anderen Prämissen ausgewählt hat, als es das Ergebnis des Einschulungstest ergeben hat. Auf unsere persönliche Nachfrage kam er immer wieder auf meine ursprünglich geplante Versetzung zu sprechen, die nun aber nicht stattfinden wird. Seine Begründung ist, dass er vor einigen Tagen den Kindengarten besucht hat und er hätte den Eindruck aus den Gesprächen mit Kindern und Erziehern gewonnen, dass unsere Tochter möglicherweise Konzentrationsschwierigkeiten hätte. Die Erzieherin der Schulvorbereitungsgruppe hat uns gegenüber widersprochen und schätzt unsere Tochter als völlig normal ein.
Unsere Tochter freut sich auf ihren Schulbeginn, im Prinzip hat sich in den letzten Monaten alles darauf ausgerichtet. Der Schulranzen ist gekauft, ihre Freundinnen wissen Bescheid und der Schulweg ist geübt. Außerdem wäre sie in einem weiteren Jahr Kindergarten völlig unterfordert. Schon jetzt gibt es nur ein Mädchen im Kindergarten in Ihrer Altersgruppe.
Wir uns nun sehr ernste Sorgen, das wir hier aufgrund der Klassenüberbelegung benachteiligt werden.
Unsere Fragen wären:
Wie verhält man sich richtig gegenüber der Schule?
Kann der Schulleiter überhaupt so eine Nachprüfung quasi anordnen?
Ist es ggf. angebracht den Nachprüfungstermin abzulehnen um damit hier keine parteiischen Ergebnisfakten geschaffen werden?
Wie ist grundsätzliche die rechtliche Situation einzuschätzen?








