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Frage geschrieben am 17.04.2010 00:16:31

Einschränkung durch Baustelle - haftet der Vermieter?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1230
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Vermieter?.
Der Sitz unserer Event-Agentur befindet sich mietweise im EG eines Mehrfamilienhauses, das nun ab Juli 2010 grundsaniert werden soll. Der Vermieter hat uns nicht über die Sanierung informiert. Nur den Mietern der darüberliegenden Wohnungen wurde gekündigt, gewerbliche Mieter sollten während der Sanierungsphase weiter im Haus bleiben.

Auf unsere Nachfrage beim Vermieter hin über Umfang und Dauer der Sanierungsmaßnahmen stellte sich heraus, dass während der Sanierungsphase unser Geschäftsbetrieb auf unzumutbare Weise eingeschränkt werden wird: keine Verlademöglichkeit unseres Equipments (Licht, Ton, Möbel, Getränke) durch Gerüst und während der Sanierung von Wasser und Heizungsanlagen keine Verarbeitung von offenen Lebensmitteln.

Konkrete Fragen hierzu:

1) Ist es sinnvoll, freiwillig neue Geschäftsräume zu suchen?

2) Wenn ja: was für Unterstützung kann ich vom Vermieter verlangen?
- Hilfe bei der Suche? (Vermieter ist eine Wohnbaugesellschaft)
- Finanzierung des Umzugs?
- Pauschale Entschädigung für den unverschuldet entstehenden Aufwand (Druck von neuem Prospektmaterial etc.)?
- sonstige Unterstützung/Entschädigung?

3) oder ist es sinnvoller, während der Sanierungsphase in den Geschäftsräumen zu bleiben und erst bei konkreter Beeinträchtigung des Betriebs Ansprüche geltend zu machen?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.04.2010 02:38:31
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1.) Nein, es ist rein rechtlich gesehen keinesfalls sinnvoll, freiwillig neue Geschäftsräume zu suchen.

2.) Da Antwort 1 mit Nein beantwortet wurde, entfällt diese Frage.

3.) Rein rechtlich gesehen ist es sinnvoller, in den Geschäftsräumen zu bleiben und bei Beeinträchtigung Mietminderung und eventuellen Schadensersatz geltend zu machen. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, daß einige Mietverträge Mietminderungen ausgeschlossen haben. Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag, ob dort die Mietminderung ausgeschlossen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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