Einschränkung Umgangsrecht / Übernachtungen Kinder
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Mein Mann und ich waren nur kurz verheiratet und haben 2 Kinder ( 1,5 und 2,5 Jahre).
Bereits in der Ehe war mein Mann kaum da, hat sich kaum gekümmert und ist lieber eigenen Freizeitaktivitäten nachgegangen.
Im Sommer letzten Jahre kam es zur Trennung. Seither haben die Umgangstermine nicht gut funktioniert. Mein Mann möchte die kinder am liebsten nur mal wochentags zum übernachten haben, um das Wochenende frei zu haben. Zu Übernachtungen am WE kam es fast nie, meistens sagt mein Mann kurzfristig ab. Ich sehe nicht mehr ein, ihm immer entgegenzukommen. Auch für die Kinder ist es nicht gut, wenn er sie nur abends mal nach der Arbeit gegen 18 Uhr holt und mir sie früh morgens wiederbringt. Sie sind dann übermüdet und knatschig. Daher möchte ich ihm mitteilen, dass er die Kinder nur noch wie allgemein üblich jedes 2. Wochenende holen kann, da individuelle Absprachen nicht funktionieren.
Zusätzlich kam es vor Kurzem zu folgender Situation: Mein Mann wollte mit den Kindern bei seinen Eltern übernachten. Eigentlich bin ich dann immer beruhigt, da meine Schwiegereltern sich gut kümmern. Mein Mann hat mich bewusst angelogen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass er mit den Kindern bei einer neuen Freundin übernachtet hat. Die Schwiegermutter hat mir dies bestätigt. Bei der Kindesübergabe sollten die Kinder mir nach Aufforderung durch meinen Mann noch erzählen, wie schön es bei Opa und Oma war ( obwohl sie nicht dort gewesen sind ! ) Sowas ist sehr schädlich für die Kinderpsyche, die beiden wirkten sehr verstört.
Ich habe nichts dagegen, dass mein Mann eine neue Freundin hat, aber ich wüsste schon gerne, wo und bei wem die Kinder übernachten. Mein Mann holt die Kinder nur so selten, da muss er doch nicht an diesem einen Abend dann noch mit den Kindern bei einer Fremden übernachten, wo es keine Schlafmöglichkeit für die Kinder gibt. Und dann noch den Kindern einreden, sie wären bei Oma und Opa gewesen. Mein Mann sagt, dass ginge mich nichts an. Habe ich ein Recht darauf, zu wissen, wo er mit den Kindern übernachtet? Adresse, Name usw? kann ich die Übernachtungsbesuche irgendwie einschränken? Habe ich ich irgendwie Einfluss darauf oder kann ich die Übernachtungsbesuche unter bestimmten Bedingungen ganz untersagen? Wenn solche Situationen noch öfter auftreten? Die Kinder waren sehr verstört und sind noch unter 3.
Anscheinend möchte mein Mann mit seiner neuen Freundin auch zusammenziehen. Muss er mir dann wenigstens nachweisen, dass es dort ein Kinderzimmer und Schlafmöglichkeiten gibt? Ich möchte den Umgang wie erläutert gerne auf jedes 2. WE legen. Ich weiß aus Erfahrung, dass er diese Termine nur unregelmäßig wahrnehmen wird. Kann ich dann sagen, er soll regelmäßig kommen oder es besser ganz lassen? Es ist ja auch nicht gut für die Kinder, wenn er nur unregelmäßig alle paar Wochen mal die Kinder holt. Ich bin wirklich besorgt um die Kinder und weiß mir nicht zu helfen. Vielen Dank für eine Antwort !!!
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