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Frage geschrieben am 11.11.2011 12:59:52

Einreisebestimmungen

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 542
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meinem Wissensstand dürfen mazedonische Staatsbürger visumsfrei bis zu 90 Tagen in die EU als Urlasuber einreisen. Gibt es REgelungen wie häufig pro Jahr das max. geschehen darf? Wie häufig draf man diese 3 Monate im Jahr in Anspruch nehemen?



Antwort geschrieben am 11.11.2011 13:24:51
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Mazedonische Staatsangehörige können bei folgenden Aufenthaltszwecken bis zu maximal 90 Tagen "pro Halbjahr" ohne Visum einreisen:

- Tourismus
- Geschäftsreise
- Besuchsreise
- sonstige Reisen, die nicht in Verbindung mit einer zu genehmigenden Erwerbstätigkeit stehen.

Die Zahl der Einreisen pro Halbjahr ist, solange der Gesamtaufenthalt 90 Tage nicht
überschreitet, nicht begrenzt. Das Halbjahr beginnt mit der ersten Einreise. Nach einem
Aufenthalt von 90 Tagen in den Schengener Staaten müssen 90 Tage verstreichen, bevor man
erneut "visumfrei" in das Hoheitsgebiet der Schengener Staaten einreisen darf.

Diese Wartefrist gilt nicht, wenn man für einen anderen Aufenthaltszweck ein Visum vorweisen kann.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

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