Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Einreise.
Ich habe Schulden in Deutschland aber völlig den Überblick verloren. Zwei Kreditkarten, Handy, Fitnesstudio und weitere zwei Kleinkredite, habe nach und nach abgezahlt, dann konnte ich eine Zeit lang nicht und habe versucht hier und da immer was abzustottern, aber seit ca 6 Monaten nichts mehr gezahlt. Mittlerweile habe ich einen Job im EU-Ausland angetreten, möchte jetzt aber nach D für zwei Wochen einreisen und habe Angst dass ich am Flugahfen Probleme bekomme. Ich habe es immer vor mir hingeschoben und jetzt ein fürchterlich schlechtes Gewissen...Antwort geschrieben am 24.11.2011 20:24:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
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schönen guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Ihre Befürchtungen sind leider nicht unbegründet.
Sofern in Deutschland ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt oder ein persönlicher Arrest beantragt wurde, laufen Sie Gefahr, bei Ihrer Einreise oder Ihrem Aufenthalt in Deutschland festgenommen zu werden.
Ein Haftbefehl kann sowohl aus strafrechtlichen, als auch aus zivilrechtlichen Gründen gegen Sie erlassen worden sein.
Wenn Sie z. B. Schulden gemacht haben, obwohl Sie wussten, dass Sie diese nicht zurückzahlen können, so ist es denkbar, dass einer Ihrer Gläubiger Sie wegen Betruges ( § 263 StGB ) angezeigt hat und diesbezüglich gegen Sie ermittelt wurde / wird.
Sofern die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen ist, dass Sie dieser Straftat dringend verdächtig sind und außerdem ein Haftgrund vorliegt, könnte gegen Sie ein Haftbefehl erlassen worden sein.
Ob ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft erlassen wurde, lässt sich nur durch Anfrage bei dieser klären.
Aber auch aus zivilrechtlichen Gründen ist ein Haftbefehl möglich. Es gibt nämlich die Möglichkeit des Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegenüber einem Gerichtsvollzieher, § 901 ZPO.
Wenn einer Ihrer Gläubiger schon einen Titel gegen Sie erstritten hat, z. B. aus einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid, und die Vollstreckung aus diesem Titel erfolglos verlaufen ist und der Schuldner einer Ladung zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keine Folge geleistet hat, kann ebenfalls Haftbefehl erlassen werden.
Dieser Haftbefehl wird beim für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Zuständig ist das Gericht, in welchem Gerichtsbezirk Sie zuletzt Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten.
Das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich und kann bei Darlegung eines besonderen Interesses eingesehen werden.
Weiter besteht noch die Möglichkeit, dass vom Gläubiger ein persönlicher Arrest gegen Sie beantragt wurde. Ein solcher ergeht z. B. wenn sich der Schuldner der Ladung zur eidesstattlichen Versicherung entziehen will oder zu befürchten ist, dass Vermögen zur Seite geschafft werden soll.
Der persönliche Arrest wird durch Haft oder durch sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit vollzogen.
Ein solcher Arrest wird durch das Arrestgericht angeordnet. Dieses ist das Gericht der Hauptsache oder das Gericht, indem sich z. B. der zu sichernde Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person befindet.
Sofern Sie befürchten, dass derartige Maßnahmen bereits gegen Sie eingeleitet wurden, begeben Sie sich also in die Gefahr einer Verhaftung, wenn Sie nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten.
Es empfiehlt sich daher entsprechende Auskünfte bei den oben genannten Stellen einzuholen, um sich zu vergewissern, dass weder Haftbefehl noch Arrest vorliegen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und eine erste rechtliche Orientierung gegeben.
Schönen Abend noch!
Mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Gärtner und Kerkmann Rechtsanwälte (GbR)
Obernstraße 91
28832 Achim
Telefon: 04202/523 218 0
Fax: 04202/ 523 218 1
E-Mail: info@gaertner-kerkmann.de
Homepage: www.gaertner-kerkmann.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.11.2011 20:35:37
Vielen Dank für die Antwort - ich habe ja zum Teil alles abbezahlt, jetzt aber einige Monate nicht mehr, ich weiß dass ich die Gläubiger kontaktieren muss aber habe es vor mir hin geschoben auch aus Schamgründen. Ich bin mir bewusst dass ich handeln muss, möchte aber trotzdem erstmal für ein paar Tage nach Deutschland. Wie gesagt ich komme aus dem EU-Ausland, wie wird man denn dann auf jemanden aufmerksam, wenn es ja eigentlich keine Passkontrolle gibt? Es soll keine Flucht, Versteckung sein, ich habe auch einen Job im Ausland, aber die Deutschland-Reise muss jetzt sein und danach muss ich alles regeln. Dessen bin ich mir bewusst...Daher eben die Frage wie ich dann auf dem Flughafen ausfindig gemacht werden kann und wie ich mich in dem Fall der Fälle verhalten soll/muss... - Wie gesagt zum Teil sind die Schulden abgezahlt...
Vielen Dank für die Antwort - ich habe ja zum Teil alles abbezahlt, jetzt aber einige Monate nicht mehr, ich weiß dass ich die Gläubiger kontaktieren muss aber habe es vor mir hin geschoben auch aus Schamgründen. Ich bin mir bewusst dass ich handeln muss, möchte aber trotzdem erstmal für ein paar Tage nach Deutschland. Wie gesagt ich komme aus dem EU-Ausland, wie wird man denn dann auf jemanden aufmerksam, wenn es ja eigentlich keine Passkontrolle gibt? Es soll keine Flucht, Versteckung sein, ich habe auch einen Job im Ausland, aber die Deutschland-Reise muss jetzt sein und danach muss ich alles regeln. Dessen bin ich mir bewusst...Daher eben die Frage wie ich dann auf dem Flughafen ausfindig gemacht werden kann und wie ich mich in dem Fall der Fälle verhalten soll/muss... - Wie gesagt zum Teil sind die Schulden abgezahlt...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.11.2011 20:47:57
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Letztendlich kommt es erst einmal nur darauf an, ob z. B. ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt.
Ein solcher kann, wie beschrieben, schon gegen Sie erlassen werden, wenn Sie zum Termin zur Abagbe der eidesstattlichen Versicherung nicht gekommen sind. Diesbezüglich spielt die Höhe der Schulden keine Rolle.
Ist ein Haftbfehl erlassen worden, prüft die Polizei ja nicht, ob dieser berechtigt ist oder nicht, sondern ist letztlich nur ausführendes Organ.
Theoretisch und auch praktisch ist es ja nicht nur bei der Einreise sondern auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland möglich, dass Sie kontrolliert werden, z. B. im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle. Je nachdem wie und von wo Sie einreisen sind auch Passkontrollen denkbar.
Stellt die Polizei oder z. B. der Zoll dann fest, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt, so werden Sie wohl erst einmal festgenommen werden.
Sollte dies tatsächlich geschehen, so sollten Sie sich ruhig verhalten und sich schnellstens rechtsanwaltlich Vertreten lassen.
Ich hoffe auch Ihre Nachfrage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Letztendlich kommt es erst einmal nur darauf an, ob z. B. ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt.
Ein solcher kann, wie beschrieben, schon gegen Sie erlassen werden, wenn Sie zum Termin zur Abagbe der eidesstattlichen Versicherung nicht gekommen sind. Diesbezüglich spielt die Höhe der Schulden keine Rolle.
Ist ein Haftbfehl erlassen worden, prüft die Polizei ja nicht, ob dieser berechtigt ist oder nicht, sondern ist letztlich nur ausführendes Organ.
Theoretisch und auch praktisch ist es ja nicht nur bei der Einreise sondern auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland möglich, dass Sie kontrolliert werden, z. B. im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle. Je nachdem wie und von wo Sie einreisen sind auch Passkontrollen denkbar.
Stellt die Polizei oder z. B. der Zoll dann fest, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt, so werden Sie wohl erst einmal festgenommen werden.
Sollte dies tatsächlich geschehen, so sollten Sie sich ruhig verhalten und sich schnellstens rechtsanwaltlich Vertreten lassen.
Ich hoffe auch Ihre Nachfrage beantwortet zu haben und verbleibe
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