Einreise in die USA trotz BTMG Vorstrafe
29.05.2006 15:55
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Strafrecht
Beantwortet von
Guten Tag allerseits,
ich bin wegen Verstoss gegen das BtmG einmal zu 10 Tgs (Cannabis 1g) und beim zweiten mal zu 35 Tgs(Extasy 4Stück) Verurteilt worden. Beides ist im BZR und in meinem Führungszeugniss eingetragen und bleibt es auch noch 3 Jahre.
Ich hätte die Changce auf ein Praktikum in New York, das mich in meinem Beruf erheblich weiter bringen könnte. Ich würde für das Praktikum ein halbes jahr benotigen.
Ich weis das die Einreise für Drogenabhängige und Dealer untersagt ist. Aber das es sondergenehmigungen gibt (Waiver of ineligibilty). Ich könnte auch ein Fachartzliches Gutachten vorweisen das wiederlegt das ich zur Zeit Drogen Konsumiere oder Abhängig bin(für die Führerscheinstelle benötigt).
Meine Fragen sind nun:
1. Wie könnte ich so ein "waiver of ineligibility´" bekommen?
2. Hab ich Chancen auf in Visa?
3. Wenn ich mit dem Visa Waiver Programm einreise und im Vormular meine Vorstrafen Leugne und zwei mal 90 Tage einreise, werden die USA das rausfinden?
4. Könnte mir mein Gutachten evtl. weiterhelfen?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten
Freundliche Grüsse
29.05.2006 | 20:55
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Weber
512 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage!
Rein rechtlich gesehen können die USA dies nicht herausbekommen, jedoch gibt es Hinweise, daß solche Informationen dennoch weitergegeben werden. Rechnen Sie also lieber damit, daß die USA es merken.
Ob Sie ein Visa bekommen, entscheidet der VISA-Beamte in dem zuständigen Generalkonsulat nach freiem Ermessen. Ob Sie mit dem Visa in die USA hineinkommen, entscheidet der Paßkontrollbeamte am Einreise-Flughafen nach freiem Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf Visa oder Einreise.
Es gibt jedoch Hinweise darauf, daß Deutsche mit einer Drogenvergangenheit in die USA einreisen konnten. Auch in Hinblick auf die amerikanische Denkweise kann ich nur zu schonungsloser Offenheit raten.
Diesen Waiver erhalten Sie über das zuständige Generalkonsulat, es ist ihr Ansprechpartner in allen US-Visa-relevanten Fragen.
Ihr Gutachten könnte weiterhelfen, muß aber nicht. Ich verweise auf das freie Ermessen der Beamten.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber