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Frage geschrieben am 21.10.2009 08:40:34

Einreise USA trotz eines Deliktes

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1992
Guten Tag,

vor ziemlich genau 7 Jahren habe ich in USA (San Franzisko) einen großen Fehler begangen und bin wegen "Shoplifting" verhaftet worden. Es handelte sich um eine Jacke die noch unter die Grenze als sog. "misdemenour" eingestuft wurde. Ich wurde dort erkennungsdienstlich behandelt und dann ließ man mich zurück in mein Hotel. Da ich aus beruflichen Gründen oft in die Staaten muß, habe ich mir sofort einen Anwalt genommen und von Deutschland aus diesen mit meiner Vertretung betraut. Nach etwa drei Wochen wurde die Sache ohne weitere Strafe "dismissed" allerdings nicht "sealed" Offensichtlich ist ein Eintrag in meiner persönlichen Akte erfolgt. Seither bin ich trotzdem 6 x in den Staaten gewesen und hatte bisher keine Probleme mit der Einreise. Gestern allerdings musste ich in Miami nach der Enreise zum "Verhör" und man hatte die Sache aus 2002 im Computer. Nach langen Diskussionen ließ man mich dann schließlich doch noch einreisen und sagte mir, daß ich in Zukunft immer Probleme bei der Einreise haben würde. Was kann ich tun? (Ich bereue die Tat aus 2002 sehr und würde alles tun um dies wiedergutzumachen). In Deutschland habe ich mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen.


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Diese Antwort ist vom 21.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.10.2009 11:25:50
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.

Ihr geschildertes Vergehen wegen Ladendiebstahls und die damit verbunden Inhaftierung ist trotz Abweisung wegen Geringfügigkeit durch einen amerikanischen Richter aktenkundig.

Durch die neuen Einreisebestimmungen seit 12.02.2009 wird Ihr Vergehen aus 2002 nun dem amerikanischen Grenzbeamten bei Prüfung ihrer Einreise auffallen. Durch die neuen Einreisebestimmungen müssen sich nunmehr auch diejenigen, welche ohne Visa in die USA einreisen wollen, auf der Estawebsite des US-Ministeriums registrieren um eine Einreisebewilligung zu erhalten.

Eine solche ausgestellte Einreisebestimmung begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Einreisegenehmigung. Diese wird bei jeder Einreise erst vor Ort durch den Grenzbeamten erteilt, oder verweigert. Sollten Sie erneute Einreiseprobleme bekommen, sollten Sie dem zuständigen Beamten vor Ort das damalige Ereignis erklären, insbesondere, dass es sich lediglich um Vergehen gehandelt hat und vom zuständigen Richter eingestellt wurde.

Die Bemerkung des Grenzbeamten, dass Sie auch in Zukunft Probleme bei der Einreise bekommen werden, hängt vermutlich einerseits mit der bis zu 2 Jahren gültigen Einreisebewilligung zusammen, die jedoch jedes Mal auf Genehmigungserteilung neu überprüft werden wird.

Letztendlich kann keine seriöse Aussage über den Ablauf von zukünftigen Genehmigungsverfahren getroffen werden, da jeder Grenzbeamte vor Ort eine Genehmigung erteilen kann oder nicht.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und wünsche dennoch einen guten Aufenthalt.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
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