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Meine russische Freundin beantragt auf der Schweizer Botschaft ein Besuchervisum und will dann mit Germanwings von Moskau über Köln zu mir nach Zürich fliegen. Gibt das ein Problem beim deutschen Zoll?Antwort geschrieben am 26.07.2010 19:38:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Gesine Mönner
Ernst-Lemmer-Str. 101, 35041 Marburg, Tel: 06421-8092060, Fax: 06421-8091950
Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 77
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danke für Ihre Anfrage, die ich gerne folgendermaßen beantworten möchte:
Solange Ihre Freundin nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist, d.h. solange sie nicht die Grenze nach § 13 Abs. 2 S.1 AufenthG (BRD) überschreitet und die Grenzübergangsstelle passiert, sondern sich im Transitbereich des Flughafens Köln aufhält, dürfte es keine Probleme mit dem deutschen Zoll geben, da sie mit dem deutschen Zoll dann nicht in Berührung kommt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Zum Abschluss möchte ich Sie noch hierauf hinweisen:
Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben beruht, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.
Diese Einschätzung kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gesine Mönner
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