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Einparkschramme nicht bemerkt - jetzt Ermittlung wegen Fahrerflucht


| 16.02.2012 21:26 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Hallo

folgende Situation:
Ich habe Post von der Polizei, soll mich als Halter meines Dienstwagens als Zeuge bei der Polizei melden. Der Lenker meines Fahrzeuges habe zur Tatzeit (laut beiliegendem Unfallbericht ist diese eingegrenzt auf 17 bis 18:10 eines Tages) ein anderes Auto auf einem Parkplatz angefahren und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, deshalb ermittle nun die Polizei wegen Unfallflucht. Mein Fahrzeug müsse zwecks Spurensicherung in Augenschein genommen werden.
Unfallbericht enthält Kontaktdaten des Geschädigten und sein und mein KFZ-Zeichen.

Nun war ich tatsächlich an besagtem Tag auf diesem Parkplatz, den gesamten Tag und die darauffolgende Nacht über (auch die 2 Tage vorher, war auf einem Seminar), habe aber nichts von einem Unfall gemerkt. Dachte erst dass es völlig unmöglich sei, dass ich einen Unfall verursacht hätte weil ich den gesamten Tag bis zum Morgen des darauffolgenden Tages das Auto nicht bewegt habe. Dann fiel mir aber ein, dass ich tatsächtlich ungefähr zur angegebenen Tatzeit für eine halbe Stunde einer Freundin was vorbeigebracht habe, mich nach einer halben Stunde aber wieder auf diesen Parkplatz (es handelt sich um einen kleinen Parkplatz mit ca. 10 Stellplätzen) gestellt bis zum darauffolgenden Morgen. Dafür gibt es Zeugen.
Leider hat mein Dienstwagen vorne sowohl links wie rechts kleine Kratzer in der Stossstange, bei beidem habe ich keine Ahnung wo das herkommt, links waren die Kratzer vorher schon da, rechts ist mir das erst Wochen nach dem Tattag aufgefallen. Das Ziffernschild ist auch etwas eingedellt, das stammt aber von einem leichten Auffahrunfall im Sommer 2011.
Ich habe keinerlei Motiv, Unfallflucht zu begehen, da bei einem Unfall generell mein Arbeitgeber zahlt.
Weil ich im Vertrieb tätig bin und viel fahre, (und bis vor einiger Zeit nicht wusste wie ein Radargerät aussieht :-() habe ich bereits 11 Punkte in Flensburg. Eine Verurteilung würde mich ruinieren.

Was soll ich nun tun:

a) Die Wahrheit sagen (also dass ich nichts bemerkt habe)und hoffen dass man mir glaubt - wenn ich tatsächlich hätte Unfallflucht vorsätzlich begehen wollen, dann hätte ich mich doch nicht 30 min später wieder seelenruhig auf genau denselben kleinen Parkplatz gestellt, oder?? Ein Freund von mir kann das bezeugen.

oder

b) Von meine Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen und sagen jemand anderes sei gefahren (allerdings darf nur ich und mein Freund bzw. meine Eltern mit dem Dienstwagen fahren und die wohnen 500 km vom Unfallort entfernt...)

oder

c) eventuell auch Anzeige erstatten gegen Unbekannt wegen der Kratzer im Lack vorne links und rechts?

Vielen Dank für Ihren Rat.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 37 weitere Antworten zum Thema:
Fahrerflucht
16.02.2012 | 22:55

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

da Sie als Zeugin und nicht als Beschuldigte angeschrieben sind, ist dies schon einmal ein positives Zeichen. Nichts desto trotz sollten Sie jedoch von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, da es Aufgabe der Polizei/Staatsanwaltschaft ist, den Täter zu überführen.

Eine Anzeige gegen Unbekannt ist hierbei nicht nötig und könnte auch problematisch sein, wenn sie den Verdacht haben, es unter Umständen selbst gewesen zu sein.

Solange kein Beschuldigtenschreiben kommt, brauchen Sie dann auch nicht weiter reagieren. Wenn dies jedoch der Fall sein sollte, rate ich Ihnen dringend Akteneinsicht durch einen Verteidiger zu nehmen, der sich den Sachverhalt anschaut und eine Stellungnahme für Sie abgeben kann.

Gerne können Sie dabei auch auf meine Kanzlei zurückgreifen, wenn Sie mögen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Nachfrage vom Fragesteller 17.02.2012 | 01:01

Hallo

aber ich muss die Karre doch anschauen lassen, oder? Dazu wurde ich von der Polizei aufgefordert. und dem Termin werde ich nachkommen müssen?

wenn ich als Zeuge gehört werde, muss ich Angaben machen weswegen ich Zeugnis verweigere? Ich habe einen geschiedenen Ehemann der sogar am Tatort wohnhaft ist.

Die Tatsache dass der Tatzeitpunkt nur auf +-70 min eingeschränkt wurde , kann das darauf hindeuten, dass evtl. der angeblich Geschädigte mein Fahrzeug vorgefunden hat, also es keine Zeugen gab sondern der angeblich Geschädigte nur Fotos von meinem und seinem Fahrzeug machte? (und/oder vielleicht selbst den Schaden verursacht hat)

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.02.2012 | 01:10

Sehr geehrte Fragestellerin,

das Fahrzeug müssen Sie zur Verfügung stellen, das ist richtig.

Vor der Polizei brauchen Sie jodoch im Grunde gar nichts sagen, können sich jedoch auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Dies müssen Sie dann, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft angehört werden würden.

Ihr letztes Absatz deutet darauf hin, es sollte aber mittels Akteneinsicht überprüft werden, um sicher zu gehen, wenn Sie dann als Beschuldigter geführt werden sollten.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-02-17 | 12:04


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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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