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Frage geschrieben am 30.01.2007 16:51:00

Einkommensteuervorrauszahlung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2641
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

ich bin ein kleiner Gewerbetreibender. Ende 2005 wurde mir vom FA mitgeteilt, dass ich in 2006 keine Vorrauszahlungen auf Einkommensteuer zu leisten habe.

Am 24.11. 2006 teilte mir das FA die Höhe und die Termine der Vorrauszahlungen in 2007 mit.

Leider war ich sehr in Hektik, las den Brief nicht richtig und heftete in ab. Heute bekam ich eine Pfändungsankündigung des Fa über eine ungewöhnlich hohe Summe.

Beim Überprüfen meiner Unterlagen (ich war der Meinung, das ich keine Steuerschulden habe) stellte ich fest, dass in dem besagten Schreiben vom 24.11.2006 auch eine Vorrauszahlung für 2006 neu festgesetzt wurde, zahlbar innerhalb 14 Tagen.

Leider ist jetzt natürlich die Frist für einen Wiederspruch abgelaufen.

Meine Frage: Darf das Finanzamt am Ende des Steuerjahres praktisch rückwirkend eine Vorrauszahlung festsetzen, obwohl mir 11 Monate vorher mitgeteilt wurde, dass ich keine Vorrauszahlungen leisten muss? Gibt es eine Möglichkeit, aus dieser Sache herauszukommen?

Vielen dank im Vorraus


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.01.2007 17:09:57
Rechtsanwalt Philipp Kampe
Grossflecken 11, 24534 Neumünster, Tel: 04321-9657010, Fax: 04321-9657009
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Steuerrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

das Finanzamt kann nicht rückwirkend eine Vorauszahlung festsetzen. Ich vermute vielmehr, dass Sie aufgrund mangngelder Auskünfte geschätzt worden sind und daher eine Zahlung festgesetzt wurde.

Ohne Einsicht in den Bescheid iat eine verläßliche Antwort natürlich nicht darstellbar.

Da nach Ihrer Einschätzung die Einspruchsfrist gegen den Bescheid bereits verstrichen ist, käme ggf. nur die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Betracht, um die Fristversämnis zu beseitigen.
In wieweit die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen vermag ich anhand der Schilderung jedoch nicht zu beurteilen.

Sie sollten die Möglichkeiten mit einem Anwalt vor Ort besprechen, der anhand der Unterlagen, dann die Erfolgsaussicht abschließend beurteilen kann.

Sie können ggf. auch zu dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes gehen und die Angelegenheit direkt klären.
Vielleich läßt sich dann eine Lösung finden mit der Sie dann finanziell zu recht kommen.

Bitte kümmern Sie sich umgehend um die Angelegenheit und lassen Sie nicht noch mehr Zeit vertstreichen, damit Ihnen nicht noch mehr Nachteile drohen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Philipp Kampe

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.01.2007 17:24:10

Ich danke für die schnelle Antwort.

Da ich morgen mit dem Sachbearbeiter sprechen möchte, bitte ich Sie noch einmal um eine Klarstellung.

Schreiben vom 16.12. 2005. Festgesetzt werden für den 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. 2006 jeweils 0,00 €.

Schreiben vom 24.11. 2006: Festgesetzt werden für den 10.12.2006 über 1000 €.

Mehr steht nicht in diesen Schreiben. Noch mal ganz platt gefragt: Dürfen die dat?
Vielen Dank



Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2007 10:28:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Festsetzung wurde nicht nachträglich gemacht, da die Festsetzung vom 24.11.06 erst die Zahlung zum 10.12.06 betraf.
Insoweit darf das FA diese Vorauszahlung festsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

So einfach geht das!
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