ich habe 2009 ein Gewerbe angemeldet dass ich allerdings gar nicht ausgeführt habe es aber auch total vergessen habe es wieder abzumelden.
Jetzt bekam ich die Aufforderung eine Einkommenssteuererklärung einzureichen und eine Einnahmen-Überschußrechnung sonst würde ich Pauschal mit 10 000 Euro veranlagt werden.
Ich weiß jetzt überhaupt nicht was ich da angeben soll es gibt ja eigentlich nichts anzugeben. Die gestzte Frist beträgt jetzt gerade mal 5 Tage.
Wie genau soll ich mich verhalten?
-- Einsatz geändert am 26.02.2011 14:31:54
Antwort geschrieben am 26.02.2011 14:38:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
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Da Ihr Gewerbe für das betreffende Jahr noch registriert ist, folgt die Aufforderung zur Erklärung hinsichtlich von Einkünften aus Gewerbebetrieb unausweichlich.
Wenn Sie keine Einnahmen mangels Ausübung der Tätigkeit hatten, erklären Sie dies dem Finanzamt schriflich und reichen eine Anlage "G" ein, in die Sie als Gewinn "0" eintragen. Das Formular "EÜR" müssen Sie dann nicht ausfüllen.
Da Sie offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht hatten, können Sie Aufwendungen leider auch nicht absetzen, also einen steuerlichen Verlust ausweisen.
Sie sollten schnellstmöglich das Gewerbe abmelden und die Aufgabe der Tätigkeit dort angeben. Dann müssen Sie erfahrungsgemäß auch keine Erklärung mehr dazu abgeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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