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Sehr geehrte/r Frau/Herr Rechtsanwältin/anwalt,
ich bitte um Prüfung und Stellungnahme zu
folgenden Sachverhalten (Einkommenssituation
"ARGE", "Erwerbsminderungsrente", "selbständige
Tätigkeit":
Vorgaben:
Ich bewohne eine Doppelhaushälfte zur Miete.
Ein Teil der Räume wird als Privatwohnung und
der verbleibende Teil als Arbeitsraum für eine
selbständige Tätigkeit (freiberuflich) genutzt.
Diese Konstellation wurde vom Vermieter sowie
von der ARGE genehmigt.
Die selbständige Tätigkeit wurde mit Genehmigung
der ARGE zusammen mit dem ALG II - Bezug vor
einigen Jahren aufgenommen.
Ich habe unlängst ein Verwandtendarlehen
(zinslos mit ausgesetzter Tilgung) erhalten, mit
dem ich ggf. die Kosten für die beruflich
genutzten Räume bestreiten kann. Das Darlehen
wurde von der ARGE genehmigt (allerdings darf
ich Tilgungsraten nicht bei der Gewinnermittlung
zum Abzug bringen).
Anm.: Sämtliche folgenden Beträge beziehen sich
auf 1 Monatszeitraum.
Konstellation 1: (ARGE und Selbständigkeit)
Grundsicherung 359,00 Euro
anerkannte Kosten der Unterkunft + 306,00 Euro
Berufsunfallrente - 304,00 Euro
= vorläufig verbleibender Bedarf 361,00 Euro
Einnahme (Selbständigkeit) 850,00 Euro
Miete (Arbeitsräume) - 290,00 Euro
Strom/Gas (Arbeitsräume) - 92,00 Euro
Telefon/Internet (Selbständigkeit) - 47,00 Euro
= Bruttoeinnahme 421,00 Euro
Freibetrag (ARGE) - 100,00 Euro
Freibetrag (ARGE, 20% von 321 Euro) - 64,00 Euro
= anrechenbares Einkommen 257,00 Euro
vorläufig verbleibender Bedarf (s.o.) 361,00 Euro
verbleibender Bedarf 104,00 Euro
1.1) Ist meine Berechnung so richtig ?
1.2) Zahlt die ARGE weiterhin die Beiträge in
die GKV ?
1.3) Kann das Verwandtendarlehen als Ersatz für
die Kosten der Selbständigkeit eingesetzt
werden ?
Konstellation 2: (ARGE und Selbständigkeit und
teilw. Erwerbsminderungsrente)
Grundsicherung 359,00 Euro
anerkannte Kosten der Unterkunft + 306,00 Euro
Erwerbsminderungsrente - 350,00 Euro
GKV-Zuschuss (7%) der DRV - 25,00 Euro
Berufsunfallrente - 304,00 Euro
= vorläufig verbleibender Bedarf - 14,00 Euro
=> 0 Euro
Einnahme (Selbständigkeit) 430,00 Euro
(15 Euro x ca. 29 Std. (ca. 1,3 Std. tgl.))
Miete (Arbeitsräume) - 290,00 Euro
Strom/Gas (Arbeitsräume) - 92,00 Euro
Telefon/Internet (Selbständigkeit) - 47,00 Euro
= Bruttoeinnahme 1,00 Euro
Freibetrag (ARGE) - 100,00 Euro
Freibetrag (ARGE, 20% von 321 Euro) - entfällt
= anrechenbares Einkommen 0,00 Euro
vorläufig verbleibender Bedarf (s.o.) 0,00 Euro
= verbleibender Bedarf 0,00 Euro
2.2) Ist meine Berechnung so richtig ?
2.2) Zahlt die ARGE weiterhin die Beiträge in
die GKV ?
2.3) Kann das Verwandtendarlehen als Ersatz für
die Kosten der Selbständigkeit eingesetzt
werden ?
2.4) Falls der verbleibende Bedarf <= 0 Euro
beträgt:
Ist dann die Beitragszahlung in die GKV
(als freiwillig Versicherter ein
Mindestbeitrag von ca 152 Euro) von mir zu
leisten ?
Anm.: Damit würde ich aber wieder bedürftig
werden.
Wird von der GKV ein besonderer Beitrag für
die selbständige Tätigkeit erhoben ?
2.5) Anm.: Wegen Verlustvorträgen aus füherer
Selbständigkeit fällt keine
Einkommensteuer an.
2.6) Mein max. Hinzuverdienst darf nach neuestem
Rentenbescheid ca. 1.060 Euro betragen
Konstellation 3: (Selbständigkeit und volle
Erwerbsminderungsrente)
Erwerbminderungsrente 700,00 Euro
GKV-Zuschuss (7%) der DRV + 49,00 Euro
Berufsunfallrente + 304,00 Euro
= Einnahme aus Versicherungen 1.053,00 Euro
Beitr.zur GKV (freiw. Versicherter) - 186,00 Euro
= verbleibende Einnahme 867,00 Euro
Einnahme (Selbständigkeit) 800,00 Euro
(15 Euro x ca. 53 Std. (ca. 2,5 Std. tgl.))
Miete (Arbeitsräume) - 290,00 Euro
Strom/Gas (Arbeitsräume) - 92,00 Euro
Telefon/Internet (Selbständigkeit) - 47,00 Euro
= Bruttoeinnahme 371,00 Euro
Beitr. zur GKV (freiw. Versicherter)- 66,00 Euro
= verbleib. Einnahme (Selbständigk.) 305,00 Euro
3.1) Ist meine Berechnung so richtig ?
3.2) Habe ich den Hinzuverdienst im Sinne der
Rentenversicherung mit 305 Euro richtig
definiert ?
3.3) Wird von der GKV ein besonderer Beitrag für
die selbständige Tätigkeit erhoben ?
Wird die Beitragshöhe nach der Einnahme
(800 Euro) oder nach der Bruttoeinnahme
(371 Euro) bemessen ?
3.4) Kann das Verwandtendarlehen als Ersatz für
die Kosten der Selbständigkeit eingesetzt
werden ?
3.5) Anm.: Wegen Verlustvorträgen aus füherer
Selbständigkeit fällt keine
Einkommensteuer an.
3.6) Kann mit den Einnahmen aus Renten noch
Wohngeld bewilligt werden ?
Anm.: Ich bin zwar schwerbehindert (GdB 50,
ohne Zusatzmerkmale); dieses erwirkt
nach meinem Kenntnisstand aber
keinen Einfluss auf die
Wohngeldberechnung.
Für eine alsbaldige Stellungnahme wäre ich Ihnen
sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Ratsuchender
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