Kassenzettel als Ausgabenbeleg für Umsatzsteuer.
Mwst wird ja ausgewiesen und Umsatzsteuer ID steht auch drauf?
Antwort geschrieben am 12.01.2011 01:12:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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Sie können i.d.R. Ware auch bei solchen großen Warenhäusern beziehen, ob sich dies lohnt ist jedoch meist fraglich, da diese bereits Aufschläge vorgenommen haben. Benennen Sie gerne Ihr Produkt, dann kann ich darauf näher eingehen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
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