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Eingetragene Lebenspartnerschaft


30.05.2012 10:17 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Rehmann


| in unter 2 Stunden

Ich beabsichtige eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Bin ich verpflichtet meinem AG Kenntnis über diesen neuen Familienstand zu geben?
Erfährt der AG über andere Kanäle, wie z.B. Finanzamt von dieser Veränderung ?
Mein derzeitiger Familienstand ist ledig.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Lebenspartnerschaft
30.05.2012 | 11:03

Antwort

von

Rechtsanwältin Marion Rehmann
4 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:

Grundsätzlich erfährt Ihr Arbeitgeber nichts von Ihrer eingetragenen Lebensgemeinschaft.

Ich würde Ihnen aber raten, Ihren Arbeitgeber davon zu unterrichten, da Sie durch die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine günstigere Steuerklasse wechseln können.

Das Schleswig-Holsteinische FG hat mit Urteil vom 9.12.2011, Az.: 5 V 213/11 und 20.12.2011 Az.: 5 V 223/11 entschieden, dass eingetragene Lebenspartner vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III haben. Eigentlich gibt es Lohnsteuerklasse III nur für Ehegatten.

Das Bundesverfassungsericht muss noch klären, ob eingetragene Lebenspartner das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen dürfen. Bis zu dieser Klärung, wird vorläufig Lohnsteuerklasse III eingetragen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung gegeben zu haben.

Bitte bedenken Sie, dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben im Sachverhalt sich eine andere rechtliche Beurteilung ergeben kann.

Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen


Marion Rehmann
Rechtsanwältin

www.kanzleirehmann.de
kanzleirehmann@email.de




ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marion Rehmann
Hann.Münden

4 Bewertungen
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