Frage geschrieben am 29.07.2010 09:33:48
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Eingebrachtes Eigenkapital bei Immobilien sichern
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 761Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
1997 waren es 300.000 DM (150.000 Euro)
1999 habe ich 29.000 DM (14.500 Euro) aus meinem Erbe eingezahlt.
im Mai 2010 habe ich wieder 65.000 Euro aus meinem Erbe eingezahlt.
Damit konnten wir die Finazierung beenden.
Meine Fragen:
Zu welchem Anteil gehört das Haus mir und zu welchem Anteil meinem Mann. Wie kann man das Berechnen??
Ich habe gehört ich müsse das im Grundbuch eintragen lassen um mein Kapital zu sichern.
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten die 80.000 Euro für mich sicher zu haben??
Antwort geschrieben am 29.07.2010 10:36:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Florian Würzburg
Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, Tel: +49 421 4089 80 20, Fax: +49 421 4089 80 29
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mangels anderer Sachverhaltsangaben gehe ich davon aus, dass Sie beide als Eigentümer je zur Hälfte das Haus/Grundstück erworben haben und folglich beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Weiterhin setze ich voraus, dass Sie und Ihr Ehemann beide Darlehensnehmer waren.
Demnach kommt es zunächst nicht darauf an, wer die Tilgungen mit welchen Mitteln geleistet hat.
Jedoch besteht zwischen Gesamtschuldnern eine Ausgleichungspflicht, wenn einer der Gesamtschuldner (Sie) den Gläubiger (finanzierende Bank) befriedigt (§ 426 II BGB).
Grundsätzlich finden diese Regelungen auch zwischen Ehegatten Anwendung, die jedoch im konkreten Fall - etwa durch stillschweigende Vereinbarungen der Eheleute - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anders zu beurteilen sein können (vgl. BGH NJW 2000, 1944, 2005, 2307).
Außerdem können die von Ihnen beschriebenen Umstände im Falle einer Ehescheidung zu finanziellen Auswirkungen kommen. Dabei ist jedoch der jeweils bestehende eheliche Güterstand zu berücksichtigen.
Eine Eintragung in das Grundbuch kommt dann in Betracht, wenn sich die Eigentumsverhältnisse tatsächlich ändern oder Sie einen Titel gegen Ihren Ehemann erwirkt haben.
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2010 11:19:14
Ich wollte wissen, wie die Eigentumsanteile berechnet werden. Wieviel Anteile gehören mir? Beziehen sich die 80.000 Euro auf den Erwerbswert von 150.000 Euro oder muss mann den geschätzten Jetzigen Wert ansetzen? Drückt man die Anteile dann in Besp. Weise 30% zu 70% aus oder 1/3 zu 2/3????
Ich wollte wissen, wie die Eigentumsanteile berechnet werden. Wieviel Anteile gehören mir? Beziehen sich die 80.000 Euro auf den Erwerbswert von 150.000 Euro oder muss mann den geschätzten Jetzigen Wert ansetzen? Drückt man die Anteile dann in Besp. Weise 30% zu 70% aus oder 1/3 zu 2/3????
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.07.2010 11:23:00
Es kommt auf den Grundstückskaufvertrag an. Wenn Sie beide Käufer waren und keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind, sind Sie beide je zur Hälfte Eigentümer (50:50).
Es kommt auf den Grundstückskaufvertrag an. Wenn Sie beide Käufer waren und keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind, sind Sie beide je zur Hälfte Eigentümer (50:50).
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