Frage geschrieben am 11.03.2010 17:34:58
Einführung Semesterticket im 6.Semester-Zahlung verweigern?
Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1206Antwort geschrieben am 11.03.2010 18:16:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 193
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Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatungsplattform unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt.
Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Beitrags für das Semesterticket sollten Sie die Lastschrift nicht widerrufen, denn dies kann zur Exmatriukation führen.
Möglicherweise gibt es eine Härtefallregelung, über die eine anteilige Rückforderung ist.
Das Nicht-Nutzen des Tickets während der vorlesungsfreien Zeit ist kein Argument gegen die Kosten.
Denn Sie erhalten die Möglichkeit auch während dieser Zeit stark vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
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