Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 34 weitere Antworten zum Thema USA.
Nach Abschluß eines Nachlaßverfahrens in den USA (ND) haben wir (die Erben) eine abschließende Feststellung der Verteilung des Erbes vom Nachlaßgericht erhalten. Detaillierte Unterlagen über die finanzielle Arbeit der Nachlaßverwalter (Anwalt und Personal Representatives) und die Überprüfung derselben liegen uns nicht vor. Auch bleiben seitdem sämtliche Kontaktversuche mit o.g. Parteien und dem Gericht unbeantwortet. Wir haben bereits etliche vor Ort zugelassene Kanzleien mit der Überprüfung der undurchsichtigen Vorgänge beauftragen wollen. Jedoch ließ sich auch hier keine einzige zu einer Antwort herab. Daher wäre der nächste Schritt die Beauftragung einer deutschen Kanzlei mit geeigneten Partnern in den USA. Wenn also jemand Interesse hat oder eine geeignete Empfehlung, wären Anwälte in den Regionen Halle/Leipzig bzw. Westfalen bevorzugt. Berücksichtigen Sie hierbei also auch bitte die Möglichkeit einen Mandanten zu gewinnen und nicht nur das Gebot.
Abschließend die Frage: gibt es nach US (North Dakota)-Recht einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe dieser Unterlagen und wie setzen wir diesen durch?
Antwort geschrieben am 02.11.2011 21:09:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Sie werden die zur Klärung Ihrer Angelegenheit die Beauftragung eines in Nord-Dakota zugelassenen Rechtsanwalts nicht vermeiden können.
Dies dürfte die einzige Möglichkeit sein an die betreffenden Unterlagen zu kommen, da der Nachlaßverwalter bzw. das Nachlaßgericht Ihnen die betreffenden Unterlagen nicht nach Deutschland senden wird.
Deutsche Anwaltsbüros die Partnerbüros in Nord-Dakota haben dürften nur schwierig zu finden sein, da dies nicht unbedingt ein Bundesstaat ist mit dem große deutsche Büros normalerweise kooperieren.
Ich würde Ihnen eher eine Kontaktaufnahme bei der DIHK empfehlen, genauer gesagt bei der German-American Chambers of Commerce (http://www.gaccom.org/). Diese betreuen auch das Gebiet von Nord-Dakota und können gegebenenfalls Anwälte empfehlen, die normalerweise für deutsche Firmen und Privatpersonen tätig sind.
Wenn Sie Erbe sind, wie Sie in Ihrer Schilderung angegeben haben, dann haben Sie auch in Nord-Dakota Anspruch auf Einsicht in die betreffenden Unterlagen und können gegebenenfalls auch Klage erheben, wenn die Arbeit des Nachlaßverwalters nicht korrekt ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.11.2011 11:05:22
Sehr geehrter Herr Mack!
Danke für Ihre Antwort. Hilfreich war die Auskunft, daß wir zumindest einen Anspruch auf die Herausgabe der Dokumente haben. Das Problem jedoch ist, daß wir meinen, bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, einen Anwalt in ND oder auch MN mit Zulassung für den Nachbarstaat zu engagieren. Sämtliche Kontaktdaten aus Branchenbüchern, Anwaltskammern, Telephonbüchern, Antworten des entsprechenden Konsulats, der Dt. Botschaft, haben wir genutzt um jemanden zu finden. Alle Kontaktversuche per eMail, Telefax oder Brief wurden ignoriert, auf telefonische Nachfragen ein Erhalt geleugnet, etc. pp. Man könnte schon fast an eine Verschwörung glauben!? Daher suchen wir jetzt jemanden, der die Möglichkeiten hat effektiv einen Kontakt herzustellen, bzw. unser Mandat übernehmen oder in den USA vermitteln kann.
Werde allerdings trotzdem Ihren Tip mit der GACC verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen, N.N.
Sehr geehrter Herr Mack!
Danke für Ihre Antwort. Hilfreich war die Auskunft, daß wir zumindest einen Anspruch auf die Herausgabe der Dokumente haben. Das Problem jedoch ist, daß wir meinen, bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, einen Anwalt in ND oder auch MN mit Zulassung für den Nachbarstaat zu engagieren. Sämtliche Kontaktdaten aus Branchenbüchern, Anwaltskammern, Telephonbüchern, Antworten des entsprechenden Konsulats, der Dt. Botschaft, haben wir genutzt um jemanden zu finden. Alle Kontaktversuche per eMail, Telefax oder Brief wurden ignoriert, auf telefonische Nachfragen ein Erhalt geleugnet, etc. pp. Man könnte schon fast an eine Verschwörung glauben!? Daher suchen wir jetzt jemanden, der die Möglichkeiten hat effektiv einen Kontakt herzustellen, bzw. unser Mandat übernehmen oder in den USA vermitteln kann.
Werde allerdings trotzdem Ihren Tip mit der GACC verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen, N.N.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.11.2011 11:21:38
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Leider ist Nord-Dakota meines Wissens kein Bundesstaat in dem internationale Anwaltsbüros sehr verbreitet sind.
Daher hatte ich gestern bei meinen Nachforschungen auch kein Anwaltsbüro gefunden, das eventuell mit deutschen Büros kooperiert.
Dennoch gibt es natürlich auch in diesem Bundesstaat Anwälte die Ihre Sache vertreten können. Da die Handelskammern vor Ort in der Regel einen besseren Überblick haben sollten Sie dies zunächst versuchen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Leider ist Nord-Dakota meines Wissens kein Bundesstaat in dem internationale Anwaltsbüros sehr verbreitet sind.
Daher hatte ich gestern bei meinen Nachforschungen auch kein Anwaltsbüro gefunden, das eventuell mit deutschen Büros kooperiert.
Dennoch gibt es natürlich auch in diesem Bundesstaat Anwälte die Ihre Sache vertreten können. Da die Handelskammern vor Ort in der Regel einen besseren Überblick haben sollten Sie dies zunächst versuchen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
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