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Frage geschrieben am 07.02.2008 16:35:00

Einfordern von Schadenersatz

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1652
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 135 weitere Antworten zum Thema Schadenersatz.
Vergangene Nacht wurde mein PKW von drei jungen Männern beschädigt, d.h. der rechte Spiegel wurde abgetreten, wobei der Lack von Tür und Kotflügel zerkratzt wurde (erste Schätzung 1000 Euro). Die Täter wurden gefasst. Meine Kfz-Versicherung würde zwar den Schaden begutachten und zunächst bezahlen, um anschließend die Summe von den Tätern einzufordern. Dies würde für mich aber eine Hochstufung um 10% im nächsten Jahr bedeuten, zudem müsste ich die Selbstbeteiligung von 300 Euro bezahlen. Da ich dies nicht möchte, habe ich den Wagen in meine Werkstatt gebracht und lasse den Schaden dort schätzen. Außerdem muss ich wohl die Reparaturkosten vorstrecken, da ich das Auto brauche.
Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, um von den Tätern die Kosten zur Schadensbehebung zurück zu bekommen? Auf einen auffordernden Brief meinerseits werden sie vermutlich nicht gleich bezahlen ...
Herzlichen Dank!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 7.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.02.2008 17:15:26
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann
Herzogswall 34, 45657 Recklinghausen, Tel: 02361/370340-0, Fax: 02361/370340-1
Fachanwalt Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 36
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Prinzipiell stehen Ihnen 4 Möglichkeiten zur Verfügung:
1. privatschriftlicher Brief
2. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
3. anwaltliches Aufforderungsschreiben
4. Klage

Im Rahmen Ihres Schadensersatzanspruchs haben Sie neben den Kosten zur Schadensbehebung ebenfalls grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der notwendigen Rechtsverfolgungskosten. Dazu gehören auch die Anwaltskosten. Dieser Anspruch ist natürlich nur etwas "wert", wenn er gegenüber den Schädigern auch durchgesetzt werden kann. Um das Risiko etwas einzugrenzen, dass Sie auf Ihren Kosten "sitzen bleiben", könnte im Vorfeld eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und dem Insolvenzverzeichnis beantragt werden. Eine Garantie, dass die Gegenseite Ihre Forderungen begleicht, haben Sie damit jedoch nicht.

(Ich unterstelle, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind und keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.)

In Ihrem Fall könnte Sie die o.g. Maßnahmen 1. bis 3. grundsätzlich auch ohne anwaltliche Hilfe erledigen. Eine Stufung der Maßnahmen (erst privatschriftlicher Brief und danach Mahnbescheid, wenn keine Reaktion erfolgt), könnte ebenfalls sinnvoll sein. Mahnbescheidformulare erhalten Sie im Schreibwarenladen. Auch eine Klage ist prinzipiell ohne Anwalt möglich, aber mit Sicherheit komplizierter.

Natürlich steht es Ihnen jederzeit frei, einen Anwalt mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
_______________________________________
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1

Mail info@ra-saemann.com
Web www.ra-saemann.com
_______________________________________


Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Herzogswall 34
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