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Frage geschrieben am 13.01.2012 09:00:03

Einfache Frage zum Ehegattenunterhalt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 558
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 172 weitere Antworten zum Thema Ehegattenunterhalt.
Da bei mir eine Scheidung noch nicht akut ist, habe ich mich mit dem Thema auch noch nicht konkret beschäftigt. Deshalb meine Frage: wiewviel Unterhalt muss ich meiner Frau während der Trennungsphase und dannach zahlen? Wir haben keine Kinder und sind beide voll beruftstätig. Ich verdiene ca. 3600 Euro netto / meine Frau 1500 Euro netto

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 13.01.2012 09:37:53
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach den "nackten Zahlen" ca. 900 Eur monatlich.

Leider ist es nicht so ganz einfach, wie Sie es sich offenbar vorstellen.

Nach der Grundregel stehen 3/7 der Einkommensdifferenz zu, wobei aber die unterhaltsrechtliche Einkommensberechnung vorzunehmen, so dasss von den genannten Zahlen auch Abzüge vorgenommen werden müssen. Dann ändet sich der oben genannte Betrag.

Um einen einigermaßen verlässlichen Wert berechnen zu können, sollten Sie daher anhand aller konkreten Zahlen unter Berücksichtigung eine komplette individuelle Berechnung vornehmen lassen. Gerne kann das über unser Büro erfolgen.

Die Unterhaltsfrage nach der Scheidung bedarf einer gesonderten Prüfung. Ob überhaupt ein Anspruch und wenn wie lange bestehen würde, müsste individuell geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.01.2012 09:57:04

Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist bewußt, dass noch weitere Details berücksichtigt werden müssen, aber mir geht es nur um eine erste Orientierung.
Noch eine Frage zum Unterhalt nach der Scheidung: da ja meine Frau auch durchaus ihren Lebensunterhalt und -standard aus Ihrem eignen Einkommen bestreiten kann, könnte es also auch sein, dass ich gar keinen Unterhalt zahlen muss?

Die genaue Berechnung anhand konkreter Zahlen erfolgt sicherlich vertraulich. Was wird diese Berechnung ca. kosten?

Vielen Dank,


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.01.2012 10:05:19

Sehr geehrter Ratsuchender,

es kann durchaus sein, dass kein Unterhalt zu zahlen ist oder nur für einen begrenzten Zeitraum. Das genau zu beurteilen bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.

Sie gehen Recht in der Annahme, dass die genaue Berechnung vertraulich erfolgt. Die Kosten einer Berechnung teile ich Ihnen in einer gesonderten e-Mail mit.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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