Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema 6.Semester-Zahlung.
An meiner Hochschule wurde per Abstimmung ein Semesterticket eingeführt. Hierfür werden pro Semester rund 164 € fällig. Ich bin gegen das Ticket, da ich nun ins 6. Semester komme, in dem ich das Ticket nur zwei Monate nutzen könnte, da die restliche Zeit für das Schreiben der Abschlussarbeit vorgesehen ist und demnach keine Präsentsveranstaltungen mehr stattfinden. Außerdem bin ich neben den monatlich 650 € Studiengeld nicht in der finanziellen Lage Mehraufwendungen zu tätigen. Die Gebühr für das Ticket soll im Zuge des Lastschriftverfahrens von allen Studenten mit dem monatlichen Entgeld eingezogen werden. Was passiert, wenn ich mich weigere das für mich völlig nutzlose Ticket zu bezahlen und die Lastschrift wiederrufe? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 11.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 11.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.03.2010 18:16:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 203
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 203
Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatungsplattform unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt.
Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Beitrags für das Semesterticket sollten Sie die Lastschrift nicht widerrufen, denn dies kann zur Exmatriukation führen.
Möglicherweise gibt es eine Härtefallregelung, über die eine anteilige Rückforderung ist.
Das Nicht-Nutzen des Tickets während der vorlesungsfreien Zeit ist kein Argument gegen die Kosten.
Denn Sie erhalten die Möglichkeit auch während dieser Zeit stark vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Eichhorn direkt

