Frage geschrieben am 06.10.2009 02:39:28

Betreff: Einbruch, Hausfriedensbruch


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 622
Hallo Herr/Frau Anwalt/wältin,

ich habe folgendes Problem:

Meine Mutter besitzt ein REH. Sie ist leider seid März in einem Pflegeheim. Mein Neffe, 20 Jahre alt, war immer zu Besuch bei Oma und Opa ( verstarb vor 2 Jahren). Er besitzt einen Hausschlüssel und ein Zimmer dort, was vor zig Jahren eingerichtet wurde für ihn ( Jugendzimmer).

Als meine Mutter ins Pflegeheim kam vor ca. einem halben Jahr, ging er immer noch ins Haus, war kein Problem anfangs. Er fing an, es zuzumüllen, vor ein paar Wochen hab ich ihn rausgeworfen.

Meine Mutter weiss das und gibt mir recht. Ich hab eine Schwester, aber ich bin zuständig fürs Haus, geschrieben ist das nicht.

Seitdem Rauswurf tobt ein Neffe- Tante Krieg. Ich schliesse zu, der knackt die Schlösser, erst mit Dietrich, dann das Schloss weggeschraubt. Jetzt durch den Keller rein und den Sperriegel weggemacht.
Nun hab ich alle Schlösser getauscht und alle Fenster dicht gemacht.
Meine Frage:
War das schon Einbruch?? Hausfriedesnbruch??

Was mach ich jetzt, sollte er Fenster oder Türen beschädigen??
um dort reinzukommen??

MfG





Antwort geschrieben am 06.10.2009 06:00:57
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Klosterstraße 33, 13581 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:

1. //aber ich bin zuständig fürs Haus, geschrieben ist das nicht.//

Sollte Ihre Mutter noch im Besitz ihrer geistigen Kräfte sein, dann lassen Sie das niederschreiben - am besten eine Vorsorgevollmacht für Gesundheit, Vermögen, Haus, etc. Sollten Sie eine Info benötigen, wo Sie so etwas herbekommen, bitte ich um eine kurze Email.

Sollte Ihre Mutter nicht in der Lage sein, Sie zu bevollmächtigen, dann sollten Sie tunlichst mit Zeugen niederschreiben, was Ihre Mutter mündlich gesagt hat betreffend die Verwaltung und Regelung Ihrer Angelegenheiten.

Dann sollten Sie beim Vormundschaftsgericht die Betreuung über Ihre Mutter beantragen und ggf. sich als Betreuerin einsetzen lassen.

2. //War das schon Einbruch?? Hausfriedesnbruch??//

Selbstverständlich war das schon Einbruch - und das ist bekanntermaßen strafbar.

3. //Was mach ich jetzt, sollte er Fenster oder Türen beschädigen??
um dort reinzukommen??//

Rufen Sie die Polizei und zeigen Sie ihn an. Wenn Sie die Verwaltung des Hauses haben bestimmen Sie, wer es betritt. Da Ihr Neffe - Ihrer Schilderung zufolge - kein selbständiges Wohnrecht hatte, geschweige denn Mieter war, sondern lediglich ein Besuchsrecht -jetzt aber niemand mehr zum Besuchen da ist - haben Sie jedes Recht, ihn fortzuweisen.

Warnen Sie ihn, ggf. über seine Mutter, dass sein Verhalten Konsequenzen hat. Gehen Sie zum nächsten Polizeiabschnitt oder - revier und sprechen Sie über den Sachverhalt. Lassen Sie sich auch über Einbruchsicherung beraten.

Wenn dann etwas vorfällt, sind Sie auf der Wache schon bekannt und haben leichter Ansprechpartner.

Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.

Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.

Ich wünschen Ihnen und Ihrer Mutter alles Gute und hoffe sehr, dass Ihr Neffe ein Einsehen hat. Einer etwaigen Nachfrage sehe ich gerne entgegen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

N. Unruh

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