Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 23.01.2009 13:32:57

Einberufung zum Wehrdienst verhindern

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3009
Ich bin 23 und wurde 2003 im Kreiswehrersatzamt meiner Stadt mit T2 gemustert. Einige Zeit nach dieser Musterung erhielt ich einen Einberufungsbescheid zum Wehrdienst bei der Bundeswehr. Da ich fast zeitgleich einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen habe wurde ich auch auf Grund diesem vorerst zurückgestellt.
Gestern (22.01.2009) erhielt ich nun ein Schreiben mit dem Titel "Einberufungsplanung, Anhöhrung und Vorbenachrichtigung" dem eine geplante Einberufung zum 01.04.2009 zu entnehmen ist. Sollten der Einberufung Gründe entgegenstehen so habe ich innerhalb von 8 Tagen zu antworten.

Im Januar 2008 habe ich die o.g. Berufsausbildung abgeschlossen und habe anschließend einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Tätig bin ich als Verkäufer in einem Autohaus. Müsste ich diesen Job nun für 9 Monate verlassen, so wäre dies meinen Pflichten gegenüber nicht zu verantworten. Eine derartig lange Pause macht jeden Automobilverkäufer zum Neuanfänger. Des weiteren ist davon auszugehen, dass mein Arbeitsplatz (trotz Arbeitsplatzschutz) nach meinem Wehrdienst nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Die Branche ist bekannterweise derzeit äußerst hart. Außerdem befinde ich mich zur Zeit in einer Fortbildungsmaßnahme zum zertifizierten Automobilverkäufer, einer für den Arbeitgeber äußerst kostspieligen Investition. Die Fortbildung würde durch die Einberufung nutzlos werden, da ich diese dann nicht abschließen kann.

Ferner leide ich seit einem Verkehrsunfall in 2005, bei dem ich mir einen Kahnbeinbrich zugezogen habe, unter dauerhaften Problemen und Einschränkungen betreffend meiner rechten Hand.

Wie kann ich verfahren um die Einberufung zu verhinder und meinen Beruf fortführen zu können?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.01.2009 14:13:16
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Zunächst sollten Sie die Möglichkeit der Anhörung nutzen und genau die Punkte, die Sie in Ihrer Frage aufgeführt haben, in der Anhörung schildern. Allerdings ist hier zu beachten, dass ein drohender Arbeitsplatzverlust grundsätzlich kein schlagendes Argument ist, da hier schon ausreichender Schutz durch die Gesetze besteht. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn im Einzelnen dargelegt werden kann, dass die Einberufung mit Sicherheit trotz des Arbeitsplatzschutzes den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet, kann dies berücksichtigt werden.
Wegen der Einschränkungen an Ihrer Hand durch den Kahnbeinbruch sollten Sie eine Nachmusterung beantragen. Dadurch werden Sie wahrscheinlich in der Tauglichkeit herabgestuft oder sogar ausgemustert.
Sollte die Anhörung und Nachmusterung keinen Erfolg in Ihrem Sinne bringen und Sie einen Einberufungsbescheid erhalten, so können Sie gegen diesen gerichtlich oder verwaltungsrechtlich vorgehen.
Leider haben Sie keine Möglichkeit mehr, Ersatzdienst nach § 13a WPflG bspw. bei der Freiwilligen Feuerwehr zu leisten, da Sie das 23. Lebensjahr schon vollendet haben.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Einberufung   Wehrdienst   verhindern