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Frage geschrieben am 12.02.2008 04:10:00

Einberufung zum Grundwehrdienst ist verbunden mit finanziellen Ruin!

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3599
Guten Tag,
Ende des Jahres 2007 wurde ich auf T2 gemustert.
In der Zeit befand ich mich in der Ausbildung zum Versicherungskaufmann welche jedoch auch vorzeitig beendet wurde da sich hierzu die Rahmenbedingungen boten (Übernahmevereinbarung etc).
Ich habe jedoch dieser Übernahme nicht zugestimmt und meine Selbstständigkeit angestrebt.
Nicht Primär im Versicherungsbereich sondern mit einem anderen Segment.
Ich ging davon aus das mir das Kreiswehrersatzamt noch vorher in ausführlicher Korrespondenz die Möglichkeit gibt der Einberufung zu widersprechen bzw. mich auf alle Eventualitäten hinweist.
Nun habe ich am 11.02.2008 die Einberufung zum Grundwehrdienst erhalten (Einzug am 01.04.2008) und bin total schockiert.
Wenn ich diesem Einzug nicht entgehen kann bin ich finanziell ruiniert.
Es geht los mit Verbindlichkeiten die eine gewisse Höhe erreicht haben, da das kalkulierte Monatseinkommen zwischen 4000-6000 € liegt und geht weiter mit Geschäftspartnern die nun gebunden sind, aber bei meinem Wegbleiben aus dem Unternehmen natürlich auch abspringen werden womit weiterhin Strafzahlungen fällig wären die ich begleichen müsste.
Zudem sind Zeitlich bedingte besondere Einstiegsmöglichkeiten für das mein Unternehmen gegeben die sich daraus ergeben das sich im Jahre 2009 einige wichtige Gesetzliche Sonderregelungen ergeben haben. Diese Bedingungen sind sehr wichtig und auch die Grundlage des Erfolges für das Unternehmen.

Sie sehen also, wenn ich nun ab dem 01.04.2008 für 9 Monate eingezogen werde wird hier eine Existenz zerstört, ein junger Mensch mit Schulden beschmissen und mein Lebenstraum völlig zunichte gemacht.
Wieviel Motivation ich noch besitze nach dem Grundwehrdienst heraus mit vielen Tausend Euro Schulden und mit viel schlechterer Ausgangslage (schlechter Ruf bei wichtigen Geschäftspartner, die Gesetzliche Sonderlage nicht mehr nutzbar,etc.) das ganze nochmal neu aufzubauen ist denke ich keine Erwähnung mehr Wert.
Gibt es eine Möglichkeit dem Einzug zu entgehen?
Meine bisher angedachten Alternativen waren:
THW, somit kann ich 1 mal in der Woche einen fixen Termin wahrnehmen und bin dann die restliche Woche über in der Lage die Geschäfte weiterzuführen oder aber meine Rückgabe des Deutschen Passes (ich bin Iraner) und dann halt die nächsten Jahre mit iranischem Pass in Deutschland zu leben aber da müsste ich wissen ob das Nachteile mit sich bringt.

Sehen sie bitte das ich kein Problem damit habe für die BRD zu dienen, jedoch nicht wenn dafür meine eigene Existenz ruiniert wird.

Ich bin 20 Jahre alt.

Ich bitte um schnelle und Konkrete Antwort und eventuell auch zügige Übernahme des Falles falls dies erforderlich ist.

Ich schreibe diese Mitteilung auch um 4 Uhr Morgens da es mir keinen Schlaf lässt und ich total zermürbt bin deshalb.

Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 12.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.02.2008 04:51:01
Sehr geehrter Fragesteller,

ich sehe zwei Möglichkeiten für Sie:

1. Stellen Sie einen sog. Zurückstellungsantrag. Dieser ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 2 WPflG u.a. dann zulässig und begründet, wenn sie für die Führung ihres eigenen oder elterlichen Betriebes unabkömmlich sind. Nach ihrer Schilderung dürfte eine solche Zurückstellung durchaus erfolgversprechend sein, jedoch ist der Zurückstellungsantrag grundsätzlich nur bis zur Musterung zulässig, es sei denn die Zurückstellungsgründe treten später auf oder werden später bekannt (§ 20 WPflG). Genau das scheint aber in Ihrem Fall vorzuliegen, denn bei der Musterung waren Sie noch in einer Ausbildung, so dass ich Ihrem Antrag gute Chancen auf Erfolg gebe. Auch sonst sind die Kreiswehrersatzbehörden mittlerweile zuvorkommend, wenn man aufzeigen kann, dass die Wehrpflicht eine Existenz bedroht.

Sie müssen sich also wirklich keine großen Sorgen machen. Bereiten Sie ein Schriftstück vor, in dem Sie 1. schildern, warum eine Einziehung zum 1.4.08 für Sie schwerwiegende Folgen hat und 2. belegen Sie Ihre Schilderungen möglichst durch Schriftstücke, Zeugen o.ä. Nehmen Sie sich dafür Zeit und schildern Sie möglichst detailliert und umfassend. Geben Sie auch an, wann ca. eine zukünftige Einziehung aus Ihrer Sicht möglich wäre, denn Zurückstellung bedeutet eben nicht Befreiung (vom Wehrdienst). Gehen Sie dann möglichst persönlich zum Kreiswehrersatzamt und stellen den Antrag formal zur Niederschrift unter Zugabe Ihres vorformulierten Schriftsatzes. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen, die beim normalen Postverkehr immer möglich sind. Versuchen Sie die Mitarbeiter auf eine kurze und konkrete Bearbeitungszeit festzulegen, damit Sie schnellstmöglich Gewissheit haben.

Den Antrag und seine Begründung (s.o.) sollten Sie unverzüglich in die Wege leiten. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie einen Anwalt vor Ort!! (weil angesichts des baldigen Einziehungstermins "kurze Wege" besser sind).

2. Die zweite Alternative wäre tatsächlich die Tätigkeit im Zivil- u. Katastrophenschutz, also z.B. THW oder DRK. Wenn 1. nicht funktionieren sollte (besser schon parallel zu 1. tätig werden), sollten Sie die jeweiligen Organisationen an Ihrem Ort aufsuchen und nachfragen, ob noch Plätze vergeben werden bzw. sonstige Informationen erfragen. Außerdem sollten Sie nicht vergessen nachzufragen, wie oft man Anwesenheit verlangt und wieviele Übungen stattfinden. So gibt es Kreise in Deutschland, wo z.B. das DRK nachweislich nur 1-2 Übungen/Tagungen pro halbem Jahr durchführen läßt, in anderen Kreisen wird dagegen wöchentlich eine Tagung und eine Übung abgehalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.02.2008 13:32:48

Guten Tag,
danke erstmal für die erste Antwort.
Wie ist denn die dritte Alternative zu bewerten?
Also das ich meinen deutschen Pass abgebe?
Erwarten mich hier dann Konsequenzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.02.2008 16:13:10

Sehr geehrter Fragesteller,

da müsste man Ihre derzeitige Situation genau analysieren - eine Aufgabe für einen Spezialisten des Ausländerrechts. Denn ein solcher Schritt will gut bedacht sein. Unmittelbar nachteilige Konsequenzen hätte die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft jedenfalls nicht, insofern wäre auch dieser Weg für Sie gangbar.

MfG

Dr. Schneider
Rechtsanwalt

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