Einbehaltung von Miete wegen Ruhestörung
17.07.2005 12:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Nina Marx
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Ein Mieter einer ETW von mir hat bei der momentanen Mietzahlung ca. 1/3 der Miete einbehalten. Dies ohne konkrete, ausführliche Begründung, lediglich auf der Banküberweisung der Miete war ein kurzer Vermerk, dass etwas einbehalten worden ist wegen Ruhestörung. In einem früheren Schreiben hatte der Mieter angekündigt, dass er Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen in Erwägung zieht.
Bei der Sachlage handelt es sich um Lärmbelästigung während der Ruhezeiten wegen zu lauten Herausstellens von Mülltonnen durch die Hausmeisterfirma. Der Mieter hat diesbezüglich auch schon die Hausverwaltung angezeigt. Von Seiten der Hausverwaltung, der Hausmeisterfirma, sowie der zuständigen Stadtverwaltung wurde die Sache abgeklärt und alles für ordnungsgemäss befunden. Andere Mieter im Haus haben offenbar ebenfalls keinen Grund zur Beanstandung.
Der Mieter ist, diplomatisch ausgedrückt, etwas problematisch und es gab schon mehere Gerichtsverfahren wegen Nebenkostenabrechnungen, die zum Teil bis hin zum Gerichtsvollzieher gingen. D.h. das Mietverhältnis ist etwas belastet.
Meine Frage nun:
Wie soll ich hier mich am besten vorgehen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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