Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 04.05.2006 14:46:00

Einbürgerung als anerk. Flüchtling und anschließende Einreise ins Heimatland

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2559
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 95 weitere Antworten zum Thema Einbürgerung.
Ich lebe seit über 20 Jahren in Deutschland und seit über 10 Jahren als asylberechtigter flüchtling (aus afghanistan). als dipl. informatiker bin ich zur Zeit bei einem e-commerce unternehmen angestellt.

Ich habe nach zweijähriger Verfahrensdauer in München meine Einbürgerungsurkunde bekommen. Dabei musste ich unterschreiben, daß ich immernoch politisch verfolgt werde. Da auch das Bundesamt für Migration ein Widerruf des asylstatus nicht eingeleitet hat, habe ich das formular unterschrieben. Nun habe ich das problem, daß ich womöglich bald nach afghanistan einreisen müsste wegen einem todesfall in der familie. Kann das zu schwierigkeiten führen, da ich ja jetzt als deutsch/afghane ja die doppelte staatsbürgerschaft besitze und im einbürgerungsverfahren als asylberechtigter flüchtling eingestuft wurde? können mir die behörden wegen meiner einreise im schlimmsten fall den deutschen pass entziehen, oder ist ein einreise einfach nur auf meine eigene gefahr?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.5.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.05.2006 15:35:15
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
Westerbachstraße 23 F, 61476 Kronberg i.Ts., Tel: 06173-702906, Fax: 06173-702894
Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 42
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten will:

Laut Ihren Angaben besitzen Sie bereits die deutsche Staatsbürgerschaft, d.h Sie haben das Einbürgerungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen.

Der Verlust einer bereits erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft tritt gemäß § 17 Staatsangehörigkeitsgesetz nur in bestimmten Fällen ein.

Diese geht verloren bei

1. Entlassung, d.h auf Antrag des Deutschen, sobald dieser den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt hat und die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat.

2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

3. durch Verzicht, d.h ein Deutscher kann selber auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsngehörigkeiten besitzt.

4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer

5. durch Eintritt in die Streitkräfte eines anderen Landes oder

6. durch Erklärung bei Volljährigkeit.

In Ihrem Falle kann Ihnen also die bereits erteilte Staatsbürgerschaft bei Einreise nach Afghanistan nicht wieder entzogen werden.

Da Sie aber laut Ihren Angaben immer noch politisch verfolgt werden, sollten Sie eine Einreise allerdings überdenken.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Im Rahmen der Nachfragefunktion und der weiteren Vertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Grüßen

Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
www.recht-und-recht.de

Rechtsanwalt
Alexandros Kakridas

gerne können Sie uns kontaktieren unter:

Kanzlei Recht und Recht
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg im Taunus
(Großraum Frankfurt a. M.)

Tel.: 06173 - 702 906
Fax.: 06173 - 702 894

mail: kakridas@recht-und-recht.de
www.Recht-und-Recht.de

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Einbürgerung als anerk. Flüchtling und anschließende Einreise ins Heimatland | Gesamtbewertung: 5/5
Wurden Ihre Fragen beantwortet?
Bewertung: Fragesteller
schnelle und präzise antwort. vielen dank!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Ausländerrecht letzten Monat:

18
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Einbürgerung   anerk.   Flüchtling   anschließende   Einreise   Heimatland