Sehr geehrte Anwältin,
Ich schreibe seit längerem Bücher, nun möchte ich diese auch drucken lassen (ich finanziere alles). Das Buch wird auch mit einer ISBN versehen und normal vertrieben.
Dieses Buch erscheint aber unter einem Pseudonym, da ich mit dem Genre und mit meinem echten Namen nicht damit in verbindung gebracht werden möchte.
Laut impressumspflicht des Landes Schl.H. muss aber mein Name + Adresse im Impressum stehen.
Um das zu umgehen habe ich vor, (habe bereits eine Gewerbeanmeldung vor 3 Jahren gemacht) eine zweite Anmeldung mit einem Eigenverlag zu machen. Zb: Pseudonymverlag - wo nur in meine Bücher verlegen werde.
Als Adresse wähle ich dann ein Postfach hier in der Nähe.
Dieses wird dann 1 mal in der Woche von mir geleert.
Eine Internetpräsenz soll es nicht geben.
Reicht dann folgendes Impressum aus?
(Erfundenes, Daten sind spontan ausgedacht)
"Mein Buch" Von "Pseudonym"
Originalausgabe
(C) Pseudonymverlag
verlegt durch Pseudonymverlag
Postfach 12345
12345 Pseudonymstadt
1. Auflage
Lektorin: Maria Pseudonym
Umschlaggestaltung: Sophia Pseudonym
Druck und Verarbeitung: Name der Druckerei
ISBN: 123469848484
..........
Wäre ich damit Rechtlich abgesichert?
Es ist ja Tatsächlich mein Verlag, den ich Gegründet habe.
Oder MUSS ich eine Internetpräsenz haben, wo auch mein richtiger Name auftaucht?
Ich möchte ja nur vermeiden, das mein richtiger Name mit den Büchern (erotischer Inhalt) in Verbindung gebracht wird.
Falls es nun zu einer Korrespondenz kommt, antworte ich natürlich mit meinem richtigen Namen.
Liebe Grüße
und einen schönen Tag für Sie
Antwort geschrieben am 24.08.2011 17:58:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Wie Ihnen bekannt ist, besteht für Druckerzeugnisse eine Impressumspflicht.
Die Regelung lautet:
„Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift der Druckerin oder des Druckers und der Verlegerin oder des Verlegers, beim Selbstverlag der Verfasserin oder des Verfassers oder der Herausgeberin oder des Herausgebers, genannt sein."
Wenn Sie das Werk in Ihrem eigenen Verlag herausgeben wollen, dann muß wie oben aufgeführt die Adresse des Verfassers angegeben werden.
Ein Postfach ist keine gültige Adresse im Sinne dieses Gesetzes.
Die Verwendung eines Pseudonyms ist Ihnen grundsätzlich gestattet – auch bzgl. des Namens des Verlages – die Impressumspflicht soll jedoch bezwecken, für jedermann den zivil- und strafrechtlich Verantwortlichen zu erkennbar zu machen.
Dies wäre bei einem Selbstverlag dessen Adresse lediglich in einem Postfach besteht nicht mehr gegeben.
Weiterhin wäre – wie zuvor ausgeführt – auch die Adresse des Verfassers anzugeben.
Wenn Sie also als Verfasserin mit einem Pseudonym auftreten wollen, bietet sich die Verwendung eines anderen Verlages an, dessen Anschrift genannt wird.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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