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Eine GmbH hat die Insolvenzbeantragt, Details sind mir nicht bekannt.
Der Insolvenzverwalter hat den Eigentümern untersagt seine Daten weiter zu geben.
Mich interessieren aus dem Vermögen der Firma ein paar Wohnungen und ich habe schon die betreffende Gläubigerbank kontaktiert. Diese sagt das das Insolvenzverfahren eröffnet ist und jetzt erst einmal lange nichts passiert, mein angebot scheint diese jedoch zu interessieren. Ich möchte jetzt noch einmal mit einem vorbereiteten Kaufvertrag vorsprechen so das nur die notarielle Beglaubigung erfolgen müsste.
Ist folgendes richtig (oder wie wäre es richtig):
- Verkäufer laut Notarvertrag würde die im Grundbuch eingetragene GmbH sein, vertreten durch den Insolvenzverwalter
- Bestandteil des Vertrages müsste sein, das zur Gültigkeit eine Bestätigung der Bank erfolgt, dass die Restsumme ausgebucht wird
(analog wie steuerliche Unbedenklichkeit o.ä.)
- Die Bank könnte den vorbereiteten Notarvertrag und die Einverständniserklärung an den Insolvenzverwalter weiterleiten
Der Notar meines Vertrauens weiss das, aber die Ungeduld, die Ungeduld.....
Antwort geschrieben am 31.10.2010 22:11:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 158
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Verkäufer laut Notarvertrag würde die im Grundbuch eingetragene GmbH sein, vertreten durch den Insolvenzverwalter
Nein, Verkäufer wäre der Insolvenzverwalter Herr xy über das Vermögen der abc - GmbH, wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, wie Sie mitteilen.
Ggf. muss dieser noch die Zustimmung der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren einholen, was eine gewissen Vorlauf erfordert.
2) Bestandteil des Vertrages müsste sein, das zur Gültigkeit eine Bestätigung der Bank erfolgt, dass die Restsumme ausgebucht wird
(analog wie steuerliche Unbedenklichkeit o.ä.)
Jein. Die Bank müsste die Löschung der Grundschuld bewilligen, da Sie die Wohnungen ja nicht einschließlich der Grundschulden erwerben wollen. Sie müsste als dritte Partei am Notarvertrag beteiligt werden.
Die Bank müsste sich mit dem Insolvenzverwalter einigen, welchen Anteil vom Kaufpreis die Bank erhält.
3) Die Bank könnte den vorbereiteten Notarvertrag und die Einverständniserklärung an den Insolvenzverwalter weiterleiten.
Grundsätzlich ja. Die Erklärung des Insolvenzverwalters müsste aber auch notariell beurkundet werden, d.h.auch dieser müsste zum Notar. Er kann aber auch einen gesonderten Notartermin wahrnehmen.
Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
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