Meine Frage: ist die Angebotsannahme per Mail für den Käufer und Verkäufer bindend? Und/oder kann er aufgrund der von ihm noch benötigten Unterlagen, die er nicht bekommen kann, von der Angebotsannahme bzw. Kauf zurücktreten?
Antwort geschrieben am 27.10.2011 21:18:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
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gerne möchte ich auf Ihre Frage wie folgt antworten:
Der Kauf einer Wohnung ist nur dann bindend, wenn dieses notariell beurkundet worden ist (§ 311b BGB). Das bedeutet, dass der potentielle Käufer bis zu diesem Zeitpunkt vom Kauf noch Abstand nehmen kann.
Der "Rücktritt" kann den Käufer aber schadensersatzpflichtig machen, allerdings nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten (BGH NJW 1996, 1884).
Solange der potentielle Käufer den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben hat und dieser notariell beurkundet worden ist, besitzt er jederzeit noch das Recht, vom Kauf Abstand zu nehmen.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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