Eigentumswechsel, Somderumlage, wer zahlt: Eigentümer oder Vorbesitzer?
30.06.2012 11:36 |
Preis: 51,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 51,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
| in unter 2 Stunden
Seit 01.08.2011 bin ich der Wohnungseigentümer. Im Kaufvertrag steht: "der Verkäufer garantiert, dass keine Rückstände hinsichtlich des Wohngeldes und sonstiger Umlagen bestehen." Am 13.12.2011 habe ich ein Versammlungsbericht von der Verwaltung bekommen. Die Versammlung musste ich wegen der Arbeit versäumen. Im Bericht steht: "es gibt eine Sonderumlage, die zu bezahlen ist. Es ist eine Rechnung (Ablesung der Wasserzähler) aus Februar 2011, das Wirtschaftsjahr 2010 betreffend. Es wird eine Sonderumlage mit Fälligkeit zum 20.12.2011." Ich habe mit dem Vorbesitzer der Wohnung kontaktiert (per E-Mail), ich meine, dass der Vorbesitzer die Rechnung zahlen muss, weil er keine Umlagen im Kaufvertrag mir garantiert. Und der Vorbesitzer hat in der Wohnung bis 31.07.2011 gewohnt. Der Vorbesitzer hat mir geschrieben: "Es waren keine Sonderumlagen zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels offen. Sie waren zur Zeit der Versammlung Eigentümer.", der Vorbesitzer meint, dass ich als Eigentümer Recht habe, die Versammlung zu besuchen und gegen Sonderumlage abzustimmen, und er hat solches Recht nicht, deswegen soll ich diese Sonderumlage zahlen. Ich habe die Sonderumlage bezahlt. Jetzt frage ich, ob der Vorbesitzer Recht hat oder muss er mir das Geld zurück zahlen. Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 78 weitere Antworten zum Thema:
Eigentümer
Eigentümer









