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Hallo, ich habe vor meiner Ehe als Single ein Haus gekauft und die Finanzierung bei einer Bank abgeschlossen. Alle Kredite und Grundbucheintragungen sowie Beurkundung weisen nur mich als Käufer aus.
Nach ein paar Jahren habe ich nun geheiratet ohne Ehevertrag. (-> Zugewinngemeinschaft ?). Erwirbt nun meine Frau in irgendeiner Weise einen Anspruch auf mein Haus wegen z.B. Tilgung meines Kredites während der Ehe ? Welche Ansprüche würde sie im Falle einer Trennung bzgl. des Hauses haben ? Kann ich ggf. nachträglich noch einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschließen ?
Antwort geschrieben am 12.11.2010 13:00:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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sofern Sie alleine im Grundbuch eingetragen sind, erwirbt Ihre Frau am Hausgrundstück selbst keine Rechte. Der Grundbucheintrag ist allein entscheidend.
Beim gesetzlichen Güterstand besteht der Anspruch auf Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. DABEi fällt dann auch ggfs. der Wertzuwachs des Hausgrundstückes in das zu verteilende Vermögen, wobei dieser hälftig auszugleichen wäre, Ihre Frau dann "nur" indirekt einen finanziellen Ausgleichsanspruch hätte, der sich aber nicht auf die Eigentumsverhältnisse auswirkt. Die genaue Höhe dieser Ansprüche bedarf einer individuellen Berechnung
Ein Ehevertrag auch mit Gütertrennung kann JEDERZEIT, also auch nachträglich abgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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