Eigentümer verweigert besprochene Änderungen an Mietwohnung vor Einzug
02.08.2012 12:27 |
Preis: 51,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Anke Thiede
Mitte August steht uns der Einzug in eine neue Mietwohnung bevor.
Im Vorfeld wurden Änderungswünsche der Wohnungsausstattung besprochen und im Mietvertrag festgehalten, da es sich um einen Neubau handelt.
Der Fliesenspigel wurde jedoch nicht wie besprochen einfarbig gestaltet, sondern mit abgesetztem andersfarbigem Rand.
Der Eigentümer weigert sich dies zu ändern und verweist auf eine Auflösung des Mietvertrags.
Da uns dadurch Folgekosten entstehen würden (Abbastellung der Küche, einlagerung der Möbel, Hotelunterkunft bis eine neue Wohnung gefunden wurde), ist meine Frage ob ich den Eigentümer zwingen kann den Fliesenspiegel zu ändern oder andernnfalls alle Folgekosten der Auflösung des Vertrags zu tragen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Lienemann
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