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Eigentümer nach Zwangsversteigerung


| 18.07.2012 18:12 |
Preis: 25,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter




Am 29.12.2011 bekam ich den Zuschlag für 1 Hotel in einer Eigentumsanlage welches bisher zwangsverwaltet wurde, vorher war ich vom 01.01.11 bis zum Zuschlag Pächterin/Mieterin und habe das Hausgeld an den Zwangsverwalter gezahlt und dieser an die Hausverwaltung.Ist es korrekt das ich rückwirkend zum 01.01.11 Eigentümerin geworden bin und demzufolge das höhere Hausgeld zahlen muss und muss ich für Altschulden(fehlendes Hausgeld aufkommen aus 2010)? Dies hat der Zwangverwalter gegenüber der Hausverwaltung behauptet das die mit mir abrechnen müssen, obwohl ich nie an sie direkt gezahlt habe.meine Vorauszahlungen reichen dicke, auch für die Eigentümerschaft aus, aber irgendwo scheint noch was abgezweigt worden zu sein, so das ich plötzlich Schulden hätte.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 80 weitere Antworten zum Thema:
Zwangsversteigerung
18.07.2012 | 21:44

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Gem. § 90 ZVG sind Sie erst mit dem Zuschlag Eigentümer

"§ 90 (1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird."

Sie haften auch nicht für Altschulden, z.B. Hausgeld des alten Eigentümers, es sei denn, es wurde nach (!) Ihrem Zuschlag ein Beschluss z.B. für eine Umlage gefaßt.
Das gilt selbst dann, wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung erst nach Ihrem Zuschlag bestandskräftig geworden ist.

Lassen Sie sich die Forderungen des Zwangsverwalters schriftlich geben, um hiergegen vorzugehen.


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

Nachfrage vom Fragesteller 19.07.2012 | 08:58

Vielen Dank Frau Seiter!Verstehe ich das richtig Hausgeld muss ich als Mieter bezahlen vom 01.01.11-29.12.11(Mieter haben geringere Kosten)und die Hausverwaltung muss mit dem Zwangsverwalter abrechnen und nicht mit mir?Der Zwangsverwalter (ein Rechtsanwalt) hat gegenüber der Hausverwaltung behauptet, die müssten mit mir abrechnen, weil er mit mir schon abgerechnet hat, muss er ja auch, weil er Fristen gegenüber dem Gericht hat, wegen der Aufteilung der Gläubigermasse.Eine nachträglicher Beschluss über eine Sonderumlage nach meinem Zuschlag wurde nicht gefasst.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.07.2012 | 16:00

Sehr geehrter Fragender,

"Hausgeld muss ich als Mieter bezahlen vom 01.01.11-29.12.11": genau richtig. Alles andere betrifft Sie nicht, dass muss die Hausverwaltung dann mit dem Zwangsverwalter klären, der ja den ehemaligen Eigentümer "vertritt".

Wenn der Rechtsanwalt irgendetwas abrechnen musste, so betrifft Sie das auch nicht, auch wenn der Anwalt das gerne der Hausverwaltung so erzählt.

Ich würde mir das, wie gesagt, schriftlich geben lassen, wenn er weiter auf der Forderung beharrt.

Vielleicht erschließt sich dann ja, woher er diese Rechtsauffassung nimmt, aber so, wie Sie das geschildert haben, gilt das, was ich geschrieben habe.

Sollte er nicht Ruhe geben, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen eines gesonderten Auftrages weiter.
Schreiben Sie uns dann gerne eine Mail.

Viele Grüße Dr. C. Seiter



Bewertung des Fragestellers 2012-07-20 | 16:36


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"Bin ja gespannt wie die Hausverwaltung am Montag darauf reagiert.Eigentlich ist es ja auch logisch, wenn ich rückwirkend Eigentümer geworden wäre, ständen mir ja nicht nur die Schulden zu, sondern auch die Einnahmen, sprich meine eigenen Pachtzahlungen.Vielen Dank für die schnelle Beantwortung, mal sehen wie es weiter geht."
Stellungnahme vom Anwalt: "Vielen Dank! Genau, da haben Sie Recht - wenn rückwirkend Pflichten wären, dann auch Rechte! Viel Erfolg Montag!
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-07-20
5/5.0

Bin ja gespannt wie die Hausverwaltung am Montag darauf reagiert.Eigentlich ist es ja auch logisch, wenn ich rückwirkend Eigentümer geworden wäre, ständen mir ja nicht nur die Schulden zu, sondern auch die Einnahmen, sprich meine eigenen Pachtzahlungen.Vielen Dank für die schnelle Beantwortung, mal sehen wie es weiter geht.


ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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