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Eigentümer für Ruhestörung durch Mieter haftbar?


| 12.04.2008 15:49 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Die Mieter der über meiner Eigentumswohnung gelegenen Wohnung veranstalten mehrfach pro Woche mitten in der Nacht solch einen Lärm, dass mein Mieter nun ausziehen will - zumal auch die immer wieder zu Hilfe gerufene Polizei augenscheinlich nichts wirklich Wirksames ausrichten kann.

Kann ich den Eigentümer der über meiner Wohnung gelegenen Wohnung finanziell dafür in Anspruch nehmen, dass ich Mietausfälle durch das o.g. Verhalten seiner Mieter habe - zumal er bisher keinerlei Anstrengung unternimmt, diesen unsozialen Mietern zu kündigen? Oder kann ich ihn zwingen, diesen Mietern zu kündigen?

Was kann ich sonst noch tun, um meinem Mieter zur ungestörten Nachtruhe zu verhelfen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 365 weitere Antworten zum Thema:
Mieter Eigentümer Ruhestörung
12.04.2008 | 15:57

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1126 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier können Sie nach §§ 14, 15 WEG von dem Eigentümer der Mieterwohnung verlangen, dass die Wohnung letztlich nur zum normalen Gebrauch (also ohne Belästigungen) genutzt wird.

Verletzt der Eigentümer diese Pflicht (wobei er dann, wenn er gegen "seine Mieter" nicht vorgeht, auch für Verletzungshandlungen der Mieter einzustehen hat), macht er sich schadensersatzpflichtig - diese Pflichten könnten Sie auch gerichtlich durchsetzten.

Auch sollten Sie ihm klar machen, dass eine fortgesetzte Pflichtverletzung (hier das Unterlassen der Maßnahmen gegen die Mieter mit der daraus resultierenden Belästigung) dann sogar zum Entzug des Wohnungseigentums führen kann.

Dieses alles sollten Sie der Verwaltung melden und auch bei der nächsten Eigentümerversammlung zum Tagesordnungspunkt machen.

Daneben können Sie natürlich bei Belästigungen auch die Poizei rufen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 2009-10-25 | 07:47


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2009-10-25
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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