Eigentümer / Besitzer
25.06.2008 14:36 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
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Im November 2006 habe ich den Hund unserer Stallbesitzer (wo ich Einstaller war) mit nach Hause genommen. Für den Hund hatte zur Zeit der Scheidung keiner mehr Zeit. Obwohl es immer hieß es sei der Hund des Sohnes und soll es auch bleiben, sollte ich den Hund mitnehmen.
Im Jahr 2007 wurde der Hund ca. 4 mal übers Wochenende abgeholt und im Juni 2007 sollte ich den Hund steuerlich über mich anmelden. Die Exfrau wollte von mir den Anmeldebeleg damit sie das von ihrem Konto abgebuchte Steuergeld zurück erstatten könnte. Im Jahr 2008 wurde der Hund das erstemal letztes Wochenende abgeholt. Er wird nur abgeholt wenn der Sohn (17 Jahre) langeweile hat. In der Zwischenzeit meldet sich kein Mensch. Also es wurde jetzt über ein halbes Jahr nicht mal nachgefragt ob er noch lebt.
Jetzt kam der Hund letztes Wochenende wieder zurück mit den Worten " wir holen den jetzt wieder öfter"! Ich möchte gerne wissen in wie weit ich Anspruch an dem Tier habe... soweit ich weiß hat der Hund keine Papiere und es besteht auch kein Kaufvertrag. Alle Kosten laufen seit Nov. 2006 über mich (Futter, Tierarzt, Körbchen, Impfen, Verletzungen, Flöhe, seit 2007 Steuer, usw...
Der Hund behört bei uns zur Familie und es ist echt ätzend gesagt zu bekommen es sei ja schließlich Sohnemanns Hund...
Vielen Dank für Ihre Antwort...









