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Frage geschrieben am 09.03.2011 11:48:27

Eigenleistung bei Renovierungsarbeiten vs. "Schwarzarbeit"

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Meine Schwester, Ihr Mann und ich haben vor ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, an dem Renovierungsarbeiten notwendig sind. Ein Bauantrag/Baugenehmigung ist nicht erforderlich, es werden ausschließlich genehmigungsfreie Arbeiten ausgeführt. Es sollen, möglichst viele der anstehenden Arbeiten aus Kostengründen nicht mit Handwerksfirmen sondern ggf. in Eigenleistung erbracht werden. Um bezüglich „Schwarzarbeit" keine unnötigen Risiken einzugehen folgende Fragen:
1.) Wie wäre das Risiko einzuschätzen wenn Bekannte und Freunde bei den Arbeiten regelmäßig helfen ?
2.) Für den Fall, dass Freunde regelmäßig helfen, würde es Sinn machen, wenn sich einer von uns nicht ins Grundbuch eintragen lässt um dann die Renovierungsarbeiten mit „befreundeten Hilfskräften" durchzuführen um einen möglichen „Schwarzarbeitervorwurf" auf seine Kappe zu nehmen (um die anderen Miteigentümer zu entlasten) oder ist es im Sinne des zu vermeidenden Schwarzarbeiterrisikos besser wenn die vorort anzutreffende arbeitende Person Miteigentümer ist (von den Hilfskräften mal abgesehen) ?
3.) Würden alle Miteigentümer gesamtschuldnerisch mithaften wenn bei den Arbeiten jemand im Sinne von Schwarzarbeit „erwischt" würde, egal ober er Miteigentümer ist oder nicht ?
Bitte die Frage Nr. 2 auch beantworten wenn frage Nr. 1 mit „hohes Risiko" beantwortet werden müsste.


Antwort geschrieben am 09.03.2011 13:56:24
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1.) Wie wäre das Risiko einzuschätzen wenn Bekannte und Freunde bei den Arbeiten regelmäßig helfen ?

Ohne Kenntnis der genauen Umstände in Ihrem Fall, ist das Risiko hinsichtlich der Aufdeckung von Schwarzarbeit sehr schwierig einzuschätzen. Dabei spielen der Umfang der Renovierungsarbeiten, die Personen, die daran mitwirken und ihre berufliche Qualifikation eine Rolle. Sollten die Freunde und Bekannte darüber hinaus nicht deutsche Staatsangehörige sein, kann auch der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern nahe liegen. Generell lässt sich sagen, dass das Risiko nicht unerheblich ist.
Wenn Ihre Bekannten und Freunde bei den Bauarbeiten regelmäßig unentgeltlich oder aus Gegenseitigkeit mithelfen, stellt dies eine Form der Selbsthilfe dar, die nicht als Schwarzarbeit qualifiziert wird, vgl. § 12 Abs. 1 Satz 2 WoFG.

Auch keine Schwarzarbeit sind Leistungen, die aus Gefälligkeit oder im Wege der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Dabei können die Grenze zur Schwarzarbeit fließend sein, so dass auch hier eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist.

Sicherlich kontrollieren Fahnder Bauarbeiten in einem Neubaugebiet oder auf Großbaustellen eher als bei privaten Bauherren. Oft gehen die Behörden aber auch Hinweise aus der direkten Nachbarschaft nach. Mit einem gewissen Restrisiko ist also zu rechnen.

2.) Für den Fall, dass Freunde regelmäßig helfen, würde es Sinn machen, wenn sich einer von uns nicht ins Grundbuch eintragen lässt um dann die Renovierungsarbeiten mit „befreundeten Hilfskräften" durchzuführen um einen möglichen „Schwarzarbeitervorwurf" auf seine Kappe zu nehmen (um die anderen Miteigentümer zu entlasten) oder ist es im Sinne des zu vermeidenden Schwarzarbeiterrisikos besser wenn die vorort anzutreffende arbeitende Person Miteigentümer ist (von den Hilfskräften mal abgesehen) ?

Es ist eher vorteilhaft, wenn einer der vor Ort anzutreffenden arbeitenden Personen Miteigentümer des Hauses ist. So kann ein vermeintlicher Vorwurf der Schwarzarbeit leichter entkräftigt werden als bei dem von Ihnen alternativ genannten Modell.

Schließlich blieben die Miteigentümer als Bauherren verantwortlich. Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt. Bauherr ist dabei in der Regel derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist.

3.) Würden alle Miteigentümer gesamtschuldnerisch mithaften wenn bei den Arbeiten jemand im Sinne von Schwarzarbeit „erwischt" würde, egal ober er Miteigentümer ist oder nicht ?
Die Miteigentümer haften gesamtschuldnerisch für etwaige Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Wenn jemand nicht Miteigentümer ist, könnte derjenige dennoch für die Ausübung der Schwarzarbeit haften.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 09.03.2011 14:12:45

Wenn ein privater Bauherr einzelne oder alle Bauarbeiten mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst ausführt, ist er ein sogenannter Eigenbauunternehmer. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Meldepflicht des Eigenbauunternehmers gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung hinweisen. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hilfskräfte Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen sind.
Bei Verstößen gegen die Melde- oder Nachweispflicht kann ein
Bußgeld bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Eigenleistung bei Renovierungsarbeiten vs. "Schwarzarbeit" | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-09
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