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Eigenkündigung wegen Burn Out/ unzumutbarem Chef


19.08.2012 18:27 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 1 Stunde

Hallo und guten Tag.
Ich arbeite seit Dezember 2011 als Führungskraft bei einer Versicherung. Ich sehe mich mittlerweile jeden Tag weniger in der Lage, den Job durchzuhalten. Zum einen fehlen in meinem Team seit Anfang des Jahres drei Mitarbeiter. Der Chef ist der Meinung, neben meiner eigentlichen Aufgabe muß ich die drei offenen Themen vollwertig bearbeiten. Zum anderen wird in dem Unternehmen gesamt und besonders durch meinen Chef nur mit Druck und Kritik gearbeitet. Jetzt soll ich noch einen weiteren MA abschieben, "um ein Zeichen zu setzen".Ich kann dieses Verhalten auch moralisch nicht mittragen und gehe nur noch mit Angst und Frust zur Arbeit. Ich habe schon mit meinem Arzt darüber gesprochen und überlege, zu kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende, so dass ich noch die Zeit bis Ende des Jahres zu überbrücken hätte. Mir ist jedoch klar, dass ab dem Tag der Kündigung mein Leben noch höllischer werden würde und ich mache mir mittlerweile echt Sorgen um meine seelische Gesundheit. Ich überlege daher, in Absprache mit meinem Arzt, mich die restliche Zeit krankschreiben zu lassen und meine seelische Gesundheit wieder herzustellen (zB durch eine Kur). Ich habe bereits vor einigen Wochen eine ambulante Psychotherapie begonnen, um mit dem Horror besser umgehen zu können.
Nun meine Fragen
* ist dieses Arbeitsklima ein Fall für die Berufsgenossenschaft? Meine Beweislage ist eher dürftig, vieles spielt sich ja ohne schriftliche Anweisung ab. Höchstens Arbeitstage > 12 Stunden könnte ich durch emails nachweisen
* kann ich mich für so einen langen Zeitraum krankschreiben lassen
* sollte ich im Vorfeld ein offenes Gespräch mit der Krankenkasse führen oder ist dies eher kontraindiziert (werde ich dann an die BG verwiesen o.ä.)
* wie sollte ich mich bzgl. Arbeitszeugnis verhalten, kann ein Deal "gutes Zeugnis gegen Stillschweigen" machbar sein
* gibt es andere Ratschläge, möglichst unbeschadet aus der Situation zu kommen
* muß ich sonst etwas bedenken
Vielen Dank!!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 74 weitere Antworten zum Thema:
Chef Eigenkündigung
19.08.2012 | 18:52

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
231 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

1. Ist dieses Arbeitsklima ein Fall für die Berufsgenossenschaft?

Ein Fall für die Berufsgenossenschaft liegt nur vor, wenn ein Wegeunfall, eine Berufskrankheit oder ein Berufsunfall vorliegt. Der Burn-Out ist nicht in der Berufskrankheitenverordnung als Berufskrankheit anerkannt. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen der Arbeitssicherheit kann ich Ihrer Schilderung nicht entnehmen.

Ein Fall für die Berufsgenossenschaft ist nicht gegeben.

2. Kann ich mich für so einen langen Zeitraum krankschreiben lassen

Sicherlich können Sie sich für so einen langen Zeitraum krank schreiben lassen. Allerdings fallen Sie nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung und müssen Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen, welches niedriger ist, als der Lohn.

3. sollte ich im Vorfeld ein offenes Gespräch mit der Krankenkasse führen oder ist dies eher kontraindiziert (werde ich dann an die BG verwiesen o.ä.)

Nein, das sollten Sie nicht tun. Warten Sie die Diagnose Ihres Arztes ab. Da kein Fall für die BG vorliegt, werden Sie auch nicht dorthin verwiesen.

4. Wie sollte ich mich bzgl. Arbeitszeugnis verhalten, kann ein Deal "gutes Zeugnis gegen Stillschweigen" machbar sein.

Ein Arbeitszeugnis sollte objektiv Ihre Leistungen wieder spiegeln. Ein Deal sollte nie Grundlage eines Arbeitszeugnisses sein. Allerdings weise ich darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BAG die Note drei der Normalfall ist. Wollen Sie ein besseres Zeugnis, sind Sie in der Beweispflicht. Sie müssen für sich selbst entscheiden, was für Sie wichtig ist. Diese Entscheidung kann ich Ihnen leider nicht abnehmen.

5. Gibt es andere Ratschläge, möglichst unbeschadet aus der Situation zu kommen?

Ich würde mich an Ihrer Stelle nur krank schreiben lassen und auf eine Eigenkündigung verzichten. Besser wäre ein Aufhebungsvertrag, da bei einer Eigenkündigung mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist.


6. Muss ich sonst etwas bedenken

Sie Antwort 5.


Ich hoffe, hnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

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