Eigenheimzulage und Spekulationsgewinn
12.02.2012 12:56 |
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Dez. 2003 ersteigerte meine Frau eine Eigentumswohnung im Wert von ca. 16000.- € (incl. Steuern und Gebühren). In der gleichen Wohnanlage wurden 2 Stellplätze für 7000,-€ erworben. Die Objekte wurden 8 Jahre lang selbst genutzt (ein Stellplatz blieb ungenutzt) und ab Januar 2011 wurde die Wohnung vermietet. Das FA hat über 8 Jahre eine Eigenheimzulage von insgesamt ca. 16000,-€ erstattet. Wir möchten nun nach ca. 9 Jahren die Wohnung mit den Stellplätzen für 27000,-€ verkaufen. Mit welcher Besteuerung muss meine Frau rechnen?. Wäre ein Verkauf in 2013 steuerlich von Vorteil?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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