Eigenheimzulage
26.04.2006 10:22 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Hallo,
wir haben im November 2005 einen Kaufvertrag mit einem Bauträger unterschrieben (Doppelhaushälfte + Grundstück). Der Fertigstellungstermin war der 28.02.2006 im Vertrag vereinbart. Und hier eine Zitat aus dem Vertrag: "Nach vertragsgemäßer Fertigstellung erfolgt die Abnahme. Mit der Abnahme erfolgt die Übergabe des Vertragsgegenstandes.Vom Tage der Übergabe an gehen Gefahr, Nutzungen, Rechte und Pflichten sowie die öffentlichen und privaten Lasten, Steuern und Abgaben auf den Käufer - mehrere als Gesamtschuldner - über."
D.h. wir sind Eigentümer erst im Jahre 2006 geworden.
Im November 2005 haben wir auch die Eigenheimzulage beantragt. Im April 2006 haben wir den Bescheid bekommen, wonach uns die Eigenheimzulage nur für 7 Jahre gewährt wird, weil wir erst im 2006 eingezogen sind.
Meine Frage: zu Recht? Und wenn der Bescheid falsch ist wie kann man den Einspruch sachkundig formulieren?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
26.04.2006 | 10:36








