Eigene Kündigung bei Firmenwagen mit laufendem Leasingvertrag
29.10.2007 10:24 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Hallo,
ich bin in ungekündigter Stellung als Vertriebler tätig und nutze einen Firmenwagen. Diesen Firmenwagen muss ich nicht beantragen, aber ich habe das Recht darauf.
Im Arbeitsvertrag steht:
"Der Angestellte hat nach Ende der Probezeit die Möglichkeit, einen Firmenwagen in Anspruch zu nehmen."
Die Firmenwagenrichtlinie besagt:
1) "Die Firma stellt Mitarbeitern nach Genehmigung durch die Geschäftsführung einen Firmen-PKW zur Verfügung, ohne dass hieraus ein Rechtsanspruch ableitbar ist."
2) "Die Firma least das Fahrzeug bei einem von ihr ausgewählten Leasing-Unternehmen..."
3) "Die nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer erstellte Schlussrechnung der Leasingfirma, insbesondere die durch Mehr- oder Minderkilometer verursachten Aufwände/Erträge gehen zu Lasten der Firma."
4) "Der Mitarbeiter ist zur Rückgabe des Fahrzeuges an den Arbeitgeber ohne besondere Aufforderung verpflichtet, wenn er das Recht zur Führung eines Kraftfahrzeuges verliert oder wenn der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis kündigt und er den Leasingvertrag nicht auf eigene Rechnung fortführt oder der Leasing-Geber die Übertragung des Leasing-Vertrages ablehnt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mitarbeiters an dem Fahrzeug, gleichgültig aus welchen Gründen es hergeleitet wird, ist ausdrücklich ausgeschlossen."
5) "Sämtliche Kosten einer etwaigen vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nach B.1 aufgrund der in B.10 genannten Fälle gehen zu Lasten des Mitarbeiters."
6) "Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Aus einer den Bestimmungen dieses Vertrages entgegenstehenden Übung können weder Rechte noch Pflichten hergeleitet werden."
Falls ich die Firma verlassen möchte BEVOR der Leasingvertrag ausläuft, muss ich nach Vorstellung meines Arbeitgebers den Firmenwagen übernehmen. Dies ist für mich aus zwei Gründen nachteilig: zum einen muss ich die Leasingrate zahlen, ohne einen Nutzen zu haben. Zum anderen werden bei der finalen Abrechnung mit dem Leasinggeber hohe Kosten zum Tragen kommen, da berufsbedingt die Laufleistung um den Faktor drei überschritten wird. Und diese Kosten kann ich privat nicht tragen.
Meine Frage ist:
1) Sind die Vorstellungen des Arbeitgebers rechtens?
2) Welche Urteile gibt es hier bereits?
3) Welche Argumente zur Verhandlung kann ich nutzen?
4) Welche Mittel zur Gegenwehr gibt es?
Besten Dank!
Trifft nicht Ihr Problem?
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