Eigenbedarfskündigung mit falscher Kündigungsfrist
| 14.07.2012 09:15
| Preis:
25,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Hallo, hatte Eigenbedarfskündigung am 26.12.2011 geschrieben. Nur enthält diese einen falsche Kündigungsfrist (9 Monate zum 01.09.2012).
Ist sie unwirksam?
14.07.2012 | 10:35
Antwort
von
Rechtsanwalt LL.M. Michael Kromik
26 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
grundsätzlich hängt die Wirksamkeit der Kündigung nicht davon ab, ob die richtige Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben eingehalten worden ist.
Eine falsche Kündigungsfrist führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, vielmehr wird die richtige Frist in Gang gesetzt und das Mietverhältnis endet mit Ablauf der zutreffenden Kündigungsfrist (vgl. BGH, Beschl.v. 25.10.1995, Az.: Xll ZR 245/94).
Sie sollten aber dieses Missverständnis in einem kurzen Schreiben richtig stellen, damit Sie sich mögliche weitere Unannehmlichkeiten ersparen.
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Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die von mir erteilte rechtliche Auskunft ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben beruht. Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann zu einer völlig anderen rechtlichen Beurteilung führen.