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Eigenbedarfskündigung mit falscher Kündigungsfrist


| 14.07.2012 09:15 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M. Michael Kromik


| in unter 2 Stunden

Hallo, hatte Eigenbedarfskündigung am 26.12.2011 geschrieben. Nur enthält diese einen falsche Kündigungsfrist (9 Monate zum 01.09.2012).

Ist sie unwirksam?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 203 weitere Antworten zum Thema:
Kündigungsfrist Eigenbedarfskündigung falscher
14.07.2012 | 10:35

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M. Michael Kromik
26 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

grundsätzlich hängt die Wirksamkeit der Kündigung nicht davon ab, ob die richtige Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben eingehalten worden ist.
Eine falsche Kündigungsfrist führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, vielmehr wird die richtige Frist in Gang gesetzt und das Mietverhältnis endet mit Ablauf der zutreffenden Kündigungsfrist (vgl. BGH, Beschl.v. 25.10.1995, Az.: Xll ZR 245/94).

Sie sollten aber dieses Missverständnis in einem kurzen Schreiben richtig stellen, damit Sie sich mögliche weitere Unannehmlichkeiten ersparen.

------------------------------
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung geholfen zu haben. Bitte nutzen Sie die Bewertungsfunktion. Sollten Sie zu meiner Antwort eine Frage haben, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Sie können mich auch gerne per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die von mir erteilte rechtliche Auskunft ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben beruht. Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann zu einer völlig anderen rechtlichen Beurteilung führen.


Bewertung des Fragestellers 2012-07-16 | 18:54


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-07-16
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M. Michael Kromik
Sauerlach

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