Eidesstattliche Versicherung - Vermögensverzeichnis
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hallo,
ich habe heute vom Obergerichtsvollzieher eine Eidesstattliche Versicherung zugeschickt bekommen. Hier ist das Vermögensverzeichnis sehr schwammig aufgeführt und ich frage mich ob das ok bzw. normal ist.
Der Schuldner ist selbständig als eingetragener Kaufmann.
Als Barvermögen hat er "ca. 10,00 EUR" angegeben was von mir aus ok ist und ich nach den Gesetzen wohl als richtig annehmen _muß_.
Bei wertvolle Gebrauchsgestände steht nur nein und alte tontechnische Geräte ohne Wert.
Bei den Bankkonten steht 1x ein Konto zudem ein Kreditvertrag mitgeschickt wurde einmal 49.000,- Eur und 2x ein Konto mit "ausgeglichen".
Der Kreditvertrag ist auf 25.000,- EUR ausgestellt und zum 30.05.2005 befristet. In einer Anlage gibt der Schuldner an, dass der Vertrag nachträglich auf 49.000,- EUR erhöht wurde und das als Sicherheit angegebene KFZ nicht ihm gehöre.
Ansonsten wird eine offene Postenliste in Höhe von ca. 17.500,- EUR als Anlage beigefügt. Diese ergibt sich aus (meist 2-stelligen) Beträgen durch seinen Internethandel/Geschäft und sind Forderungen die er an Dritte stellt.
Jegliche "harte Fakten" fehlen und sind auf handschriftliche Kommentare, dass er 500-600 EUR Nettoeinkommen und 5.000,- beim Finanzamt offen habe beschränkt.
Eine Angabe über sein PayPal-Konto, welches er für seinen Internetshop nutzt fehlt vollständig.
Zudem vermute ich, dass zumindest zeitweise Gelder vorhanden sind, da ich seit Ausstellung des Vollstreckungstitel (22.03.05) seine Einkäufe in eBay beobachte. Diese belaufen sich im Quartal auf einen mittleren bis hohen 3-stelligen Betrag (z.B. ca 200€ für Amateurfunkausrücktung in einem Monat). Er bietet seinen weiterhin Ratenzahlung an, wobei nicht zu erkennen ist ob ein Dritter hier tätig wird (wahrscheinlich nicht).
Für mich stellen sich nun 2 Fragen:
1. Muß ich eine so schwammige Erklärung dulden oder kann ich konkrete Zahlen fordern (immerhin bekommt der GV 36,- für den eV)?
2. Ist es mir irgendwie möglich seine Angaben zu prüfen? z.B. PayPal auffordern (lassen) das Guthaben offen zu legen, Bank auf den KFZ-Eigentümer ansprechen
Eine recht allgemeine Antwort würde mir schon reichen. Meine Forderungen sind großteils befriedigt und es geht "nur" noch um ca. 200 Euro. Aufgrund der ständigen Verschleppungen und Falschaussagen des Schuldners bin ich jedoch mittlerweile emotional erregt ;)
Auch dem Gerichtsvollzieher scheint der Fall egal zu sein, da ich nur durch stetigen Druck an Gelder gekommen bin und auch hier teilweise 2 Wochen warten mußte bis das Geld vom GV auf mein Konto kam.
Ich bedanke mich schon im Vorfeld für Ihr zum Lesen und freue mich auch eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Eidesstattliche Versicherung









