Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 117 weitere Antworten zum Thema Ehevertrag.
Guten Tag,
meine Situation ist wie folgt:
Ich bin seit einigen Jahren mit einem Türken verheiratet.
Nun möchten wir nachträglich einen Ehevertrag aufsetzen. Wir beabsichtigen in der Türkei zu leben. Demzufolge ist es wichtig, dass der Vertrag auch dort Gültigkeit und Anerkennung findet.
Können wir hier beim deutschen Notar einen Vertrag aufsetzen lassen, mit beglaubigter Übrsetzung ins Türkische?
Würde dieser Vertrag in der Türkei anerkannt werden?
Könnte man im Vertrag aufführen, dass es unser Wunsch ist, dass unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort bzw. -land dieser Vertrag zur Geltung kommen soll?
Von einem Türkischen Anwalt wurde uns auch der Vorschlag unterbreitet, wir könnten auch im türkischen Konsulat hier in Deutschland einen Vertrag aufsetzen lassen?
Wäre dies möglich oder sogar ratsam?
Oder wäre es das Beste den Vertrag in der Türkei machen zu lassen?
Welches wäre die warscheinlich finaziell günstigste Variante?
Mit freundlichem Gruß
Antwort geschrieben am 13.01.2012 01:04:23Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Der hier von Ihnen ausgelobte Einsatz i.H.v. 35,00 Euro Brutto, von dem nach Abzügen an den Betreiber knapp die Hälfte für den antwortenden Anwalt übrig bleiben, langt für eine detaillierte Betrachtung der Sachlage nicht aus. Um Ihnen eine genaue Antwort der Kosten geben zu können, die Ihnen für den Ehevertrag entstehen, ist es unerlässlich Einsicht in die Akten nehmen zu können.
Die Kosten des Ehevertrages durch einen Rechtsanwalt werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Maßgeblich ist hier der "Gegenstand" des Vertrages. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach den Vereinbarungen die in den Ehevertrag aufgenommen werden. Der Gegenstand des Ehevertrages wird dann mit den gesetzlichen Gebühren multipliziert.
Auch ist es möglich, außerhalb der gesetzlichen Gebühren, z.b. bei einem aufwendigen gestalteten Ehevertrag ein festes Honorar für den betreuenden Anwalt zu vereinbaren. Hier kann dies über eine Abrechnung nach Stunden aber auch über ein Pauschalhonorar abgerechnet werden. Dies muss jedoch in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Möchten Sie den Vertrag bei einem Notar Ihrer Wahl in Deutschland besiegeln lassen, ist neben den Kosten für den Ehevertrag auch die Übersetzung die durch einen vereidigten Dolmetscher erfolgen muss, zu bezahlen.
Die Kosten die der Notar für den Ehevertrag berechnet berechnen sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser wird ermittelt von dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten, außer der Ehevertrag betrifft nur eine Person. Vorhandene Schulden werden bei der Berechnung abgezogen.
So ist für die Vereinbarung eines neuen, anderen Güterstands als der Zugewinngemeinschaft der gesamte Vermögenswert zu ermitteln. Soll der Ehevertrag hingegen nur bestimmte Vertragsgegenstände regeln, so ist deren Wert maßgebend. Dieser jedoch muss addiert werden. Dies zählt auch für im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung geltender Vermögensreglung. Diese werden dann mit einem jeweils bestimmenden Geschäftswert beziffert.
Die Kosten die für die Beurkundung des Notares anfallen, werden nach der Kostenordnung berechnet. Der Notar erhält für die Beurkundung des Vertrages den sie besiegeln möchten eine Gebühr von 20/10 der nach dem Geschäftswert angesetzt wird ( § 36 Abs. 2 KOSTO). Diese Gebühr beinhaltet jedoch die gesamte Tätigkeit des Notares einschließlich einer vorausgegangen Beratung, sollte diese angefallen sein.
Jedoch können die Gebühren hier abweichen, sollten andere Tätigkeiten anfallen. Sie sehen, dass hier das Feld breitflächig ist und ohne eine Einsicht und Kenntnis was in den Vertrag geschrieben werden soll nicht genau beziffert werden soll.
Jedoch denke ich abschließend, dass es sich sicherlich für Sie lohnen würde, wenn Sie den Vertrag in der Türkei abschließen würden, da Sie ja auch dort leben würden und er das türkische Recht beinhalten würde. Für dies müsste hier ein Rechtsanwalt oder Notar erst einmal zu finden sein, der den Vertrag auch auf das Türkische Recht umsetzt.
Es sollte auch überlegt werden, ob unbedingt vor dem Umzug in die Türkei ein Ehevertrag abgeschlossen werden muss, oder dies auch noch in der Türkei langt. Sie können jedoch auch dem Rat des türkischen Kollegen folgen, und sich in der Türkischen Botschaft beraten lassen. Dort erhalten Sie genauere Informationen.
Die hier gemachten Angaben sollen einer ersten Orientierung der Lage dienen. Diese habe ich Ihnen nun gegeben. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und einen guten Start in der Türkei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Beck
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
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Rechtsanwalte Frank Beck ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.01.2012 12:38:13
Sehr geehrter Herr Rechtanwalt Beck.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Der von mir angesetzte Betrag mag zu gering sein. Mir ist klar, dass es dafür keine ausführliche Erklärung geben kann.
Nichtsdestotrotz war der Schwerpunkt meiner Frage eher, ob ein in Deutschland geschlossener Ehevertrag auch in der Türkeit anerkannt werden würde.
Die Kostenfrage, die Sie wirklich sehr ausführlich erörtert haben, war dabei eher nebensächlich.
Um es für mich noch einmal zusammne zu fassen, was ich Ihrer Antwort entnehmen kann:
Der Ehevertrag müsste auch, wenn er hier aufgesetzt wird, dem türkischen Recht entsprechen? d.h. ein allgemein gültiger Vertrag, egal ob wir in der Türkei oder Deutschland leben, wäre nicht möglich?
Ich bitte um kurze Rückmeldeung, ob ich das richtig verstanden habe.
Mit freunlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtanwalt Beck.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Der von mir angesetzte Betrag mag zu gering sein. Mir ist klar, dass es dafür keine ausführliche Erklärung geben kann.
Nichtsdestotrotz war der Schwerpunkt meiner Frage eher, ob ein in Deutschland geschlossener Ehevertrag auch in der Türkeit anerkannt werden würde.
Die Kostenfrage, die Sie wirklich sehr ausführlich erörtert haben, war dabei eher nebensächlich.
Um es für mich noch einmal zusammne zu fassen, was ich Ihrer Antwort entnehmen kann:
Der Ehevertrag müsste auch, wenn er hier aufgesetzt wird, dem türkischen Recht entsprechen? d.h. ein allgemein gültiger Vertrag, egal ob wir in der Türkei oder Deutschland leben, wäre nicht möglich?
Ich bitte um kurze Rückmeldeung, ob ich das richtig verstanden habe.
Mit freunlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.01.2012 13:27:06
Sehr geehrter Fragesteller,
da ich nicht den Umfang des Vertrages kenne, was dort alles einfließen soll und dies wichtig ist für eine abschließende Beurteilung, ob er eine allgemeine Anerkennung findet, müssen Sie diese Frage in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären.
Es mag Dinge geben, die in der Türkei anders gehandhabt werden, als in Deutschland. Ob die Türkischen Behörden im Falle einer Scheidung den deutschen Vertrag anerkennen kann ich Ihnen nicht sagen. Dies ist in diesem Fall die Entscheidung der Türkischen Gerichte. Deshalb rate ich Ihnen, wenn Sie in vorhaben in der Türkei zu leben, auch dort den Vertrag abzuschließen. Dies erspart zum einen Kosten, die hier zu berechnen wären, da geprüft werden muss ober in der Form, wie Sie Ihn schließen möchten auch Bestand in der Türkei hat.
Und zum anderen werden direkt alle erforderlichen Maßnahmen dort getroffen, die auch eine Gültigkeit in der Türkei haben. Dies scheint für mich der sinnvollere Weg.
Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen einer umfassenden Beratung über die Direktanfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Beck
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
da ich nicht den Umfang des Vertrages kenne, was dort alles einfließen soll und dies wichtig ist für eine abschließende Beurteilung, ob er eine allgemeine Anerkennung findet, müssen Sie diese Frage in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären.
Es mag Dinge geben, die in der Türkei anders gehandhabt werden, als in Deutschland. Ob die Türkischen Behörden im Falle einer Scheidung den deutschen Vertrag anerkennen kann ich Ihnen nicht sagen. Dies ist in diesem Fall die Entscheidung der Türkischen Gerichte. Deshalb rate ich Ihnen, wenn Sie in vorhaben in der Türkei zu leben, auch dort den Vertrag abzuschließen. Dies erspart zum einen Kosten, die hier zu berechnen wären, da geprüft werden muss ober in der Form, wie Sie Ihn schließen möchten auch Bestand in der Türkei hat.
Und zum anderen werden direkt alle erforderlichen Maßnahmen dort getroffen, die auch eine Gültigkeit in der Türkei haben. Dies scheint für mich der sinnvollere Weg.
Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen einer umfassenden Beratung über die Direktanfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Beck
Rechtsanwalt
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