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Eheschliessungsvisum nach Ablehnung eines Touristenvisums


05.02.2008 09:27 |
Preis: ***,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jeremias Mameghani


| in unter 2 Stunden

Meiner peruanischen Freundin wurde nachdem sie beim Antrag fuer ein Touristenvisum falsche Angaben gemacht dieses verweigert.
Da ich mit ihr aber in Deutschland zusammen leben will, plane ich sie hier zu heiraten. Die Deutschpruefung Start 1 wird sie in Kuerze ablegen. Meine Frage lautet: Wie sehen die Chancen aus nach einer Falschaussage ein Eheschliessungsvisum zu bekommen und macht es einen Sinn im Falle der Verweigerung dagegen zu klagen?
05.02.2008 | 10:08

Antwort

von

Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
344 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

In Unkenntnis der von Ihrer Verlobten gemachten falschan Angaben könnte es durchaus sein, dass ein erneuter Visumsantrag abgelehnt wird. Eine konkrete Vorschrift hierfür gibt es zwar nicht, die Behörde könnte sich aber zumindest auf § 55 Abs.2 S.1 AufenthG berufen.

Allerdings ist es in Ihrem Fall so, dass Ihre Verlobte ja ein neues Visum begehrt. Selbst wenn dieses nicht erteilt würde, so könnten Sie zumindest im Ausland heiraten und anschließend unter Berufung auf § 27 Abs.1 AufenthG und Art. 6 Abs.1 GG eine erneute Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sollten Sie in jedem Falle in Deutschland heiraten wollen, so können Sie einen negativen Bescheid unter der gleichen Begründung angreifen.

Ich kann Ihnen hier keine abschließende Antwort geben, hoffe aber, dass gleichwohl eine Orientierung Ihrerseits nunmehr erfolgen konnte.

Für eine Nachfrage stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Düsseldorf

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