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Eheschliessung USA


| 13.11.2008 20:41 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto




Ist eine in USA geschlossene Ehe in D gültig? Beide sind deutsche Staatsbürger. Allerdings wurde einer durch einen Stellvertreter (marriage by proxy) vertreten. Habe irgendwo gelesen, dass BGB §1311 das wohl nicht erlaubt.

Falls sie gültig ist, muß eine USA-Ehe hier extra anerkannt werden? Falls man sie in D nicht anerkennen läßt, würde das rechtlich bedeuten, dass man hier weiterhin als ledig gilt?

Vielen Dank im voraus.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
USA
13.11.2008 | 22:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Der von Ihnen angesprochene § 1311 BGB bezieht sich auf eine Eheschließung, die nach deutschem Recht vollzogen werden soll.

Ist eine Ehe im Ausland geschlossen, ist sie auch in Deutschland gültig, sofern die Eheschließungsvoraussetzungen des Landes, in dem sie geschlossen worden ist, eingehalten wurden und bei beiden Verlobten sind die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad und ähnliches gegeben.

Sie sind nicht verpflichtet, die ausländische Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen.

Deutsche Behörden prüfen eine wirksame Ehe allerdings immer dann, wenn dies Voraussetzung einer Antragstellung ist oder daran bestimmte Vorteile geknüpft sind.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 2008-11-15 | 09:48


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2008-11-15
3,8/5.0

Antwort war teilweise allgemein gehalten, wünschenswert wäre eine Antwort gewesen, die speziell das betreffende Land betrifft.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht