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Ehescheidung Bayern


09.03.2012 09:30 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


archiviert

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und haben uns im Februar getrennt und wollen noch dieses Jahr im September die Scheidung einreichen.

Folgende Rahmenbedingungen:
- Heirat 2001
- Ein gemeinsames Kind, jetzt 3.5 Jahre alt
- Wir wohnen beide in Bayern
- Frau arbeitet als Lehrerin. Sie hat vor der Geburt voll gearbeitet, dann 1 Jahr pausiert und arbeitet momentan wieder 10 Stunden, ab August 17 Stunden (Vollarbeitszeit bei ihr wären 29 Wochenstunden)
- Ich bin angestellt, arbeite Vollzeit und verdiene besser als meine Frau, auch wenn beide Vollzeit arbeiten würden

Wir wollten die Scheidung zusammen mit einem Rechtsanwalt regeln, doch ich habe das Gefühl, dass die betreuende Rechtsanwältin mehr zugunsten der Frau berät (die offizielle Auftraggeberin ist) und mir Sachen nur auf explizite Nachfrage mitteilt, wie zB die Abzugsfähigkeit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung vom Treffnungsunterhalt. Wir waren auch schon bei einem Notar, um bestimmte Sachen vor der Scheidung regeln zu lassen, doch auch hier gab es Unklarheiten.

Ich habe nun folgende Fragen an Sie:
1. Die Rechtsanwältin hat den Trennungsunterhalt auf Basis der letzten 12 Monate berechnet. Allerdings hat sie weder die private Krankenkasse meiner Frau noch meine private Krankenkasse mit eingerechnet. Kann ich diese auf beiden Einkommenseiten abziehen?

2. Ich habe letztes Jahr zwei Sonderzahlungen bekommen, die mein Durchschnittsgehalt stark anheben und für heuer nicht zu erwarten sind. Mein jetztiges Nettoeinkommen ist westentlich niedriger als der von ihr berechnete Durchschnitt. Kann ich für die Trennung das aktuelle Nettoeinkommen ansetzen und monatlich anpassen?

3. Was wird grds. vom Gericht im Scheidungsverfahren festgelegt? Automatisch die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Ehefrau und für das Kind?

4. Kann man die Unterhaltsahlungen für die Ehefrau außergerichtlich festlegen und macht das Sinn?

5. Wird das Gericht die Unterhaltszahlung für meine Frau automatisch zeitlich befristen bzw. wie kann das erreicht werden?

6. Meine Frau und ich haben uns auf eine zeitliche Befristung des Ehegattenunterhalts für 7 Jahre geeinigt und wollten das notariell beurkunden lassen. Allerdings meinte der Angestellte beim Notar, dass das vermutlich vom Gericht als nichtig erklärt werden würde. Muss ich bis an mein Lebensende für meine (Ex-)Frau zahlen?

7. Sollte das Gericht den Ehegattenunterhalt festlegen: Wird die Änderung meiner Steuerklasse nächstes Jahr von III auf I in die Gesamtberechnung mit einfließen? Mein verfügbares Netto wird sehr stark sinken.

8. Gibt es Richtwerte für Bayern, wie viele Wochenstunden meine (Ex-) Frau arbeiten muss? Betreuungsmöglichkeiten für das Kind sind vorhanden.

9. Wie und wie oft können Anpassung des Unterhalts nach der Scheidung erfolgen, wenn sich auf einer Seite das Einkommen ändert?

10. Sind diese Anpassungen jedes mal mit Kosten verbunden?

11. Macht ein Versorgungsausgleich durch das Gericht in unserem Fall (sie Lehrerin, ich Angestellter) überhaupt Sinn?

12. Ist es unter den gegegebenen Umständen sinnvoll, dass wir uns von einem Anwalt vor Gericht vertreten lassen oder empfehlen Sie, dass ich mir einen eigenen nehme?


Vielen Dank im Voraus für Ihre prompte Antwort.

MfG
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Ehescheidung
Eingrenzung vom Fragesteller 09.03.2012 | 11:05
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
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